212 IV. Kapitel. Wirkungen der Kartelle und Trusts,

sie annähernd gleich. Die oberschlesischen Löhne sind ständig
niedriger als die andern zwei. Von 1896 an bleibt auch das Saarbecken
 hinter dem Ruhrrevier zurück und nähert sich ihm erst
1902 wieder. Im ganzen ist also, 1892 ausgenommen, der Lohn
des Ruhrarbeiters der höchste. Ja, der Unterschied wächst ständig
bis 1900, d.h. der Arbeiter nahm ständig am heranwachsenden Gewinn
 des Kohlensyndikats teil. Das Wachstum des Arbeitslohnes
in Oberschlesien betrug 1893—1900 32,66%, an der Ruhr 40,8%.
Hingegen wuchs während derselben Zeit der Lohn an der Saar
{nicht syndizierte Gruben) bloß mit 12,86%. Die Zechendirektion
Gelsenkirchen, die zum Syndikat gehört, wies für den bezeichneten
 Zeitraum ein Gewinnwachstum von 27%, und eine Lohnerhöhung
 von 26%, aus. Infolge des Rückgangs von 1901—1902
felen die Löhne des Kohlensyndikats in größerem Maße als die
in Oberschlesien und an der Saar, ja letztere erholten sich wieder
nach einem kurzen und geringen Rückfall. Mit der Besserung
der Marktlage in 1903 sind aber wieder die Ruhrlöhne die höchsten,
Was nun das Verhältnis des Unternehmergewinnes zum Arbeitslohn
 betrifft, so stiegen die Dividenden auch 1901 noch und weisen
erst 1902 einen geringen Rückfall auf; trotzdem wurden die
Löhne, wie wir sahen, schon 1901 herabgesetzt, und zwar unter
die Höhe von 1899; 1902 erreichen sie nicht einmal mehr die
Höhe von 1889, und 1903 erholen sie sich auch nur bis zur Mitte
ihrer Höhe in den Jahren 1889 und 1899. Unstreitig trafen also
die ungünstigen Geschäftsjahre die Arbeiter stärker als die Arbeitgeber.
 Aus all dem folgt, daß. das Syndikat sich nicht bloß
keine Verdienste um das Beständigwerden der Löhne erwarb,
sondern im Gegenteil die Höhe derselben größeren Schwankungen
aussetzte. Die Arbeiter der syndizierten Gruben nahmen in erhöhtem
 Maß teil an dem Gewinn der guten Jahre, doch im Augenblick
 als dieser Gewinn sich einigermaßen verringerte, wurde der
Rückfall zu allererst‘ durch Ersparnisse an den Löhnen wettzumachen
 versucht. Die absolute Lohnhöhe wurde durch das
Syndikat gesteigert, und die Reduktion überschritt nicht jenes
Minimum, welches die Löhne der nicht syndizierten Werke
vertreten. Doch steht die Lohnerhöhung mit dem Wachstum
des Unternehmergewinnes und die Lohnreduktion mit der Verminderung
 desselben nicht im Verhältnis, beide zum Nachteil des
Arbeiters.