216 IV. Kapitel. Wirkungen der Kartelle und Trusts,

Eigentümlicherweise leidet der Konsument nicht an dem
factor system, und der Zwischenhandel begrüßt es vollends als
das Mittel der Erlösung von einem verderblichen Konkurrenzkampf.
 Verständlich wird dies bloß in Anbetracht der riesigen
Verluste, die der Konkurrenzkampf für den Kaufmann bedeutet.
Zwischen dem Destillateur und dem Konsumenten des Branntweins
 gehen jährlich 40 Millionen Dollar wegen der Konkurrenz
verloren. Ähnliche Verluste im Zuckergeschäft veranlaßten die
Zwischenhändler, bei der American Sugar Refining Company
selbst um Einführung des factor system anzusuchen. Und der
Vorstand der American Grocers Association erklärte vor
der Industrial Commission, die Händler wären ohne das factor
system gezwungen, solche Waren mit Verlust zu verkaufen.!)
Ganz ähnlich ging übrigens auch das Rheinisch-westfälische
Kohlensyndikat vor, indem es den Zwischenhändlern untersagte,
von anderen Kohle zu beziehen, und sie verpflichtete, neben
der von ihnen bestellten auch eine gewisse Quantität minderer
Kohle zu übernehmen.?) Es wurde auch von den Abnehmern
gefordert, ihren Bedarf auf ein Jahr hinaus im vorhinein zu
decken.?)
Das richtig organisierte Kartell verdrängt demnach den
Zwischenhändler, indem es ihn überflüssig macht; der industrielle
Großbetrieb saugt den Handel ebenso auf wie das Kleingewerbe
und erniedrigt den Kaufmann ebenso zu seinem Agenten wie
den Gewerbsmann zum Lohnarbeiter.‘) Unstreitig ist diese Entwicklung
 eine ökonomisch-ethisch unerwünschte, die die moderne
Gesellschaftspolitik‘' auf anderen Gebieten zu vermeiden sucht.
Durch sie wird die Abhängigkeit der Arbeit vom Kapital gesteigert,
 denn die Existenz des im Dienste der Großindustrie angestellten
 Agenten ist aus tausend Gründen stärker von der
Großindustrie und vom Großkapital bedingt als die des selbständigen
 Kaufmanns; die Übermacht des Großkapitals wird gefördert,
 die Vermögensunterschiede verschärft und einer beträchtlichen
 Anzahl von Existenzen der Boden entzogen.

1) Dies erwähnt auch Waentig a. a. O. S. 1207 Note 2. Vergl. weiter:
Preliminary Report Vol. I Part. I Pag. 225ff.; Montague a. a. O.
?) Kontrad. Verhandlungen Heft I S. 117, 154.
®) Ebendaselbst Heft IS. 115, Heft II S. 459.
*) Vergl. auch Tschierschky a. a. 0.5. 44.