232 VI. Kapitel. Wirkungen der Kartelle und Trusts.

Kartelle sich unterscheidet, ihre Wirtschaftlichkeit auch mit den
Vorteilen der einheitlichen Produktion erhöht. Namentlich erlangt
der Trust durch die richtigere Arbeitsteilung beträchtliche Erfolge,
da es eine ganz erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis bedeutet,
je einen Betrieb nur zur Herstellung von einerlei oder wenigstens
gleichartigen Produkten in Anspruch zu nehmen, wodurch zufolge
 der verschiedenartigen Einstellung der Maschinen, durch
Abänderung der jedem Arbeiter zufallenden Arbeit usw. Zeit und
Arbeitskraft erspart wird.
Wir sahen ferner, daß von den Trusts nur im allgemeinen
und nur mit gewissen Einschränkungen behauptet werden kann,
was wir in Beziehung auf die Kartelle bereits feststellten, daß
sie nämlich die Preise erhöhen. Im Laufe der Trustbewegung
sind die Preise oft auch gefallen; und es ist überhaupt nicht erwiesen,
 daß dieselben ohne Einmischung der Trusts in noch
größerem Maße gesunken wären. Der Unterschied zwischen den
Inlands- und Weltpreisen ist auch den Trustpreisen eigen, da
auch bei ihnen die Notwendigkeit obwaltet, die Schwankungen
der inländischen Nachfrage durch Schaffung eines ausländischen
Marktes auszugleichen, was nur auf dem Wege der Feststellung
von Konkurrenzpreisen möglich ist; in diesem Punkt besteht also
keine Verschiedenheit zwischen Kartell und Trust. Hingegen ist
der Unterschied ganz erheblich in Beziehung auf jene Übermacht,
welche im wirtschaftlichen Leben einerseits die Trustorganisation,
andererseits die Kartellorganisation vertritt. Ein Blick auf die
aufgezählten Daten überzeugt davon, daß die Trusts in der Gesellschaft,
 im wirtschaftlichen und im staatlichen Leben überall
eine so außergewöhnliche Macht ausüben, welche mit dem Postulat
der annähernden Gerechtigkeit, die man der modernen Gesellschaftsordnung
 gegenüber aufzustellen pflegt und berechtigt ist,
überhaupt nicht im Einklang steht. Es können weder der Staat
seine Souveränität, noch die durch die Trusts in lehenartige Abhängigkeit
 geratenen Gesellschaftsklassen ihr nunmehr als zweifellos
zu betrachtendes Selbstverfügungsrecht den Trusts zu liebe aufgeben.
 Diese Gesichtspunkte sind Wichtiger als jene wirtschaftlichen
 Vorteile, welche die Trustorganisation dem Kartell gegenüber
 darbringt, weil sie sich auf die sichere Weiterentwicklung
der ganzen Gesellschaftsordnung beziehen, während jene höchstens
ein größeres oder geringeres Maß materieller Güter bedeuten. Und