$ 24. Zusammenfassung. Folgerungen.

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Schranken gehalten wird. Hingegen löst die Regelung der
Kartellfrage noch nicht das Problem der Kapitalskonzentration.
 Die Kartellfrage ist nämlich bloß eine Auszweigung
 desselben, neben vielen anderen wirtschaftlichen Fragen,
von deren Lösung wir noch sehr weit entfernt sind. Hierzu
kommt, daß die mit dem Privatmonopol verbundenen Übel sich
sofort merkbar machen, wenn ein derartiges Monopol entsteht; die
wirtschaftlichen Nachteile der Kapitalskonzentration hingegen sind
vorläufig noch theoretisch und bestritten, und es kann daran nur
in Verbindung mit der Kritik unserer ganzen Wirtschaftsordnung
und mit einer Stellungnahme in der Frage der zukünftigen wirtschaftlichen
 Entwicklung überhaupt gerührt werden. Vom Gesichtspunkt
 der heutigen Wirtschaftsordnung sind also die Kartelle
mit Außerachtlassung der Gefahr der Kapitalskonzentration zu
beurteilen, denn dieser Prozeß ginge ohne wesentliche Verminderung
 auch dann weiter, wenn es keine Kartelle und Trusts
gäbe, Es bleibt also als einziger Gesichtspunkt die Gefahr des
Privatmonopols. Vermag die Wirtschaftspolitik dieser vorzubeugen,
so sind die Kartelle und Trusts vom Standpunkt der heutigen
Gesellschaftsordnung aus als Mittel des wirtschaftlichen Fortschritts
 der Anerkennung und Weiterentwicklung wert, und es
müssen dieselben als normale Organe des großen Produktionsapparates
 in den wirtschaftlichen Organismus eingefügt werden.
Ob die moderne Wirtschaftspolitik diese einzige Bedingung,
nämlich die Beseitigung der mit dem Privatmonopol verbundenen
Gefahren, zu erfüllen vermag: ist noch ein Geheimnis der Zukunft.
 Wir befassen uns im folgenden eingehend mit den diesbezüglichen
 Bestrebungen und versuchen auch selbst, die Aufgabe
 zu lösen. Das Resultat ist natürlich zweifelhaft; aber die
große Zahl und Intensität der Anstrengungen und Anläufe beweist,
 daß die allgemeine Meinung noch nicht daran verzweifelt
hat, den Schlüssel des Rätsels zu finden. Und auch vom Standpunkt
 der Monopolgefahr darf eins nicht vergessen werden, nämlich
 daß Monopole auch in der Vergangenheit bestanden — unter
entsprechender behördlicher Kontrolle — ohne wesentlichen
Schaden des allgemeinen und berechtigten Privatinteresses, und
daß solche auch heute tatsächlich bestehen, ohne daß die Gesellschaft
 die Hoffnung aufgegeben hätte, ihren Mißbräuchen zu
steuern. Die großen Verkehrsanstalten, Aktien- und Versicherungs-Baumgarten-Meszleny.
