244 V. Kapitel. Stellung der Kartelle und Trusts im Rechtssystem,

neben dem größten materiellen Unrecht ist geradezu charakteristisch
 für unsere heutige Rechtsordnung; sie ist nur dadurch
zu mildern, daß die Spezialgesetze der neuen wirtschaftlichen
Erscheinungen als ein abgeschlossenes Ganzes für sich betrachtet
werden und die Analogie nicht weiter als bis auf diese Gesetze
zurückgreift.
Was nun die Kartellbewegung selbst betrifft, so ist dieselbe
insofern in einer noch ungünstigeren Lage, als sie, wenigstens
in der alten Welt, einer gesetzlichen Regelung überhaupt entbehrt,
 und von juristischer Seite einfach nach ihrer äußeren Erscheinungsform
 als privatrechtlicher Vertrag, Verein oder Aktiengesellschaft
 beurteilt wird. Die Folgen dieser Rechtslage werden
wir unten eingehender besprechen. Vorläufig soll uns die Betrachtung
 früherer Gesetzgebungen beschäftigen, wie sie kartellähnlichen
 Bestrebungen entgegentrat. Sie sind keine Kartellgesetzgebungen;
 weder die von Menzel!) zuerst erwähnten
Reskripten der römischen Kaiser, noch die sogenannte Koalitionsgesetzgebung‘
 des Mittelalters. Trotzdem haben ähnliche Kodifikationen
 Interesse für uns, weil sie sich gegen dieselben wirtschaftlichen
 Mißstände richteten, die heute durch Mißbräuche
einzelner Kartelle hervorgerufen sind oder wenigstens entstehen
können.

S$ 26. Rechtssätze älterer

Rechte, kartellähnliche Bewegungen
betreffend.

Ein Reskript des Kaisers Zeno vom Jahre 483, „de monopoliis
 et conventu negotiatorum illicito vel artificio ergo laborum,
necnam balneatorum prohibitis et pactionibus illicitis“ (cod. IV. 59)
verbietet die Ausübung eines Monopols in Beziehung auf Kleider,
Fische oder andere Gegenstände, die zur Nahrung oder zur Befriedigung
 sonstiger Bedürfnisse dienen; es verbietet Verabredungen,
 die sich auf einen Minimalpreis beziehen, und solche,
die ausschließen wollen, daß ein Unternehmer eine Arbeit übernimmt,
 die ein anderer zu leisten verpflichtet war. Das Reskript
bedroht die Ausübung eines Monopols mit Konfiszierung des Vermögens
 und Verbannung,

1) Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 61 S. 32; Die Kartelle und die
Rechtsordnung S. 12.