$ 26. Rechtssätze älterer Rechte, kartellähnliche Bewegungen betreffend. 245

Es sind mannigfaltige Verfügungen des römischen Rechts
gegen die Verteuerung der Nahrungsmittel bekannt!); sogar
Plautus gedenkt ihrer?), und Julius Cäsars Gesetz (lex Julia de
annona) ist zum Grundstein einer ganzen kaiserlichen Ernährungspolitik
 geworden.?)
Ähnliche Mißstände riefen den Begriff des „accaparement“
im mittelalterlichen französischen Recht ins Leben. Von den
Kapitularien Karls des Großen angefangen beschäftigt sich eine
ganze Reihe von königlichen Verordnungen und Parlamentsbeschlüssen
 mit dem Vergehen des „accaparement“ und noch
Merlin führt einen Beschluß des Parlaments von Metz vom
21. Juni 1763 an, welcher einen Geschäftsmann, der, ohne mit
andern verabredet zu haben, die vorhandenen Vorräte gewisser,
zur Heilung einer Tierepidemie dienender chemischen Mittel aufgekauft
 und deren Preis ungemein erhöht hat, — im Vergehen
des Monopoliums schuldig sprach.
Und hierzu bemerkt das erwähnte Dekret:

„La Cour concoit que cette manceuvre est, dans ceux qui la pratiquent, Veffet
de Vinter&amp;t le plus sordide; vouloir tirer profit du fleau accablant ä la cessation duquel
il est du devoir de tous les hommes de veiller, c’est une bassesse qui degrader l’humanite,
an m&amp;me temps quelle doit soulever toute l’indignation de la Cour.“
Eine eingehendere Behandlung des mittelalterlichen französischen
 Rechts würde zu weit führen; wir berufen uns diesbezüglich
 auf das hervorragende Werk von Babled*), der die einschlägigen
 Daten mit großem Fleiß zusammengestellt hat.
Der Begriff des „accaparement“ des französischen Rechts
zielt lediglich auf den Ankauf und wucherischen Weiterverkauf
des Getreides ab; und die Wichtigkeit, die dieser Angelegenheit
beigemessen wurde, ist am besten durch die Tatsache charakterisiert,
 daß eine Verordnung vom Jahre 1709 als letztes Forum
der Accaparement- Prozesse ein eigenes Gericht einsetzte. Der
Begriff des Vergehens wurde auf den Ankauf des stehenden Getreides
 (achats de bles en vert), den Ankauf desselben außerhalb
der ständigen Märkte, auf Landstraßen und unmittelbar von Bauern
angewandt,

5) S. Menzel, Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 61 S. 32.
?) Captivi, IV. Aufzug am Anfang.
%) Vergl. 1. 6 D. de extraordinariis criminibus 47, 11, l. 2 D. de lege Julia de
annona 18, 43.
4) Les syndicats de producteurs et detenteurs etc. — Paris 1893 S. 113—125.