248 V. Kapitel. Stellung der Kartelle und Trusts im Rechtssystem,

eingeführt, hiermit das Zunftsystem aufgehoben und die angeführten
 gesetzlichen Maßregeln der Vergangenheit übergeben.
In Beziehung auf die Stellungnahme des Rechts gegenüber
der Kartellbewegung ist besonders die Rechtslage derselben in
Deutschland, den Vereinigten Staaten, in Frankreich und
Österreich maßgebend; wir betrachten deshalb diese zu allererst,
nachher den Stand der Frage in Ungarn und zuletzt in den
übrigen Kulturstaaten.

$ 27. Die moderne Rechtsentwicklung in Deutschland.

Wie schon erwähnt, haben die modernen partikulären Strafgesetzbücher
 das Koalitionsverbot nicht aufgenommen und das
Reichsstrafgesetzbuch enthält auch kein solches.!) Das Gesetz
verbietet demnach auch weder den Arbeitern noch den Arbeitgebern
 Verabredungen zur Regelung des Arbeitsverhältnisses,
Die Gerichtspraxis stimmt darin überein, daß Kartellvereinbarungen
das Prinzip der Gewerbefreiheit ($ ı Gewerbeordnung) nicht verletzen?),
 und daß sie auch keine derartige Einschränkung der individuellen
 Freiheit bilden, daß sie aus diesem Grunde unerlaubt
und nichtig wären.?) Verneint wurde auch der Vorwurf, daß
Preisvereinbarungen das allgemeine Interesse schädigten, denn
es sei von ökonomischer Seite anerkannt worden, daß auch Preisvereinbarungen
 als Faktoren der freien Preisbildung wirken
könnten, und daß dieselben an und für sich noch überhaupt keinen
Wüucher bedeuteten.
In einem konkreten Falle wurde dem Reichsgericht Gelegenheit
 geboten, zwischen Ringen, Kartellen und auf Boykott gerichteten
 Verbänden zu unterscheiden. Es ist dies der berühmte
Fall des Börsenvereins deutscher Buchhändler.*) Die Leitsätze
der Stellungnahme des Reichsgerichts in dieser Frage sind
folgende:

?) Siehe Annalen des Reichsgerichts Bd. II S, 69; Seufferts Archiv Bd, 29
Nr. 164; Bd. 35 Nr. 196; Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 38
S. 156 ff.
%) Vergl. die eben zitierte Entscheidung des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 38
S. 156ff,; Bd. ı S. 22.
3) Vergl. die sehr interessanten Ausführungen des Reichsgerichts, Entscheidungen
 in Zivilsachen Bd. 54 S. 255 ff.
4) Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 28 S. 238.