8 28. Die moderne Trustgesetzgebung in den Vereinigten Staaten, 261

berühmtesten wurde der Prozeß gegen den Standard Oil Trust,
in welchem der oberste Gerichtshof des Staates Ohio die Rechtswidrigkeit
 des Trusts feststellte. Wie das in der Sache der
Addyston Pipe Company erbrachte Urteil den Niedergang det
Pool-Form bedeutete, so gab dieses Urteil der eigentlichen Trustform
 den Todesstoß. Natürlich änderte sich nur die Form, das
Wesen blieb, und weder die Kongreß- noch die Staatsgesetzgebungen
 vermochten für alle Fälle Verfügungen zu treffen, in
welchen es im Interesse der Beteiligten lag, die Intention des
Gesetzes zu umgehen. Die monopolistischen Vereinigungen bestanden
 weiter und zogen sich mit Vorliebe auf Gebiete zurück,
wohin sie die Antitrustgesetzgebung nicht verfolgen konnte.
Als geeignetes Mittel hierzu dienten die Rechtssätze des
Vereinsrechts. In den Vereinigten Staaten erlangen die Vereine
(corporations) durch eine eigene Einverleibungsurkunde (charter)
die juristische Persönlichkeit, und die Aktiengesellschaften sind
auch auf die Art der Vereine einzuverleiben. Die einverleibten
Aktiengesellschaften stehen in jedem der Vereinigten Staaten
unter dem Schutz des Gesetzes, und ihre Agenten und Bevollmächtigten
 können frei ihren Geschäften nachgehen. Vor 1889
erlaubte kein Staat die Einverleibung einer Aktiengesellschaft,
die zum Zweck des Erwerbs anderer Gesellschaften oder ihrer
Aktien gegründet wurde. Der Staat New-Jersey änderte nun
seine Gesetzgebung im Jahre 1889 und nachher im Jahre 1893
dahin ab, daß er als einen erlaubten aktiengesellschaftlichen Zweck
den Ankauf von Aktien irgend einer gewerblich produzierenden
 Bergwerks- oder Grundbesitzergesellschaft anerkannte und
auch die Emission neuer Aktien statt der erwähnten alten gestattete.
 !)
Das Beispiel von New-Jersey befolgten dann mehrere Staaten,
z. B. Delaware und sogar New-York. So entstanden die schon
besprochenen Holding Companies, die die Geschäfte mehrerer
bis dahin konkurrierender Gesellschaften mit ausschließlicher Machtbefugnis
 führten, ohne daß diese einzelnen Gesellschaften ihre
juristische Selbständigkeit eingebüßt hätten. Dieses Asyl der
Trusts wurde auch durch das schon bekannte Urteil in der Sache

1) Die bezügliche Gerichtspraxis und den Kommentar des Gesetzes siehe bei
James B. Dill, The statutory and case law, applicable to private companies with
special reference to the general corporation act of New -Jersey.