264 V. Kapitel. Stellung der Kartelle und Trusts im Rechtssystem,

Material gesammelt und dasselbe in seinem Referat (Report of
the Commissioner of Corporations, 21. Dezember 1904) veröffentlicht.


$ 29. Die moderne Rechtsentwicklung in Frankreich.
Die Assemblees der Revolution fürchteten, als sie alles zerstörten,
 was einer geschäftlichen oder gewerblichen Gebundenheit
ähnlich sah, daß diese in anderer Form wieder auftauchen könnte,
und waren deshalb Gegner jeder gewerblichen oder geschäftlichen
 Verbindung, was immer deren Zweck gewesen wäre. Die
Assembiee Constituante votierte demgemäß am 14. Juni 1791, einem
Referat von Le Chapelier zufolge, welches dieser im Namen
des Comite de Constitution vorlegte, ein Gesetz „über die Vereinigungen
 von Bürgern desselben Erwerbs“.1) Dieses Gesetz, welches
 die Lohnvereinbarungen der Arbeiter und Arbeitgeber besonders
 in Betracht zieht, sollte auch auf die preiseinschränkenden
Übereinkommen der Gewerbetreibenden angewendet werden, die
damals zwischen den Mitgliedern der aufgelösten Zünfte häufig
vorkamen. „Es ist zweifellos, sagt Le Chapelier in seinem Referat,
 daß jedem Bürger die Vereinigungsfreiheit gewährt werden
muß, ‚aber es darf gewissen gewerbetreibenden Bürgern nicht
erlaubt werden, sich zur Förderung ihrer eigenen Sonderinteressen
zu verbinden: es gibt keine Korporation mehr im Staat, es gibt
überhaupt kein anderes Interesse, als das Sonderinteresse jedes
einzelnen Individuums und das allgemeine Interesse. Es ist
niemandem erlaubt, in das Bewußtsein der Bürger den Begriff
eines dazwischen liegenden Interesses einzupflanzen und sie dem
Gemeinwohl durch das Erwecken eines korporativen Geistes zu
entfremden.“
Das Gesetz wurde auch durch die Regierung des Directoire
aufrecht erhalten, ja sogar in Beziehung auf die Strafbestimmungen
 verschärft: als Maximum wurde für die Arbeitnehmer
eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, für die Arbeitgeber eine
Geldstrafe von 30000 Francs ausgesetzt. An Stelle dieser Strafsätze
 traten im Jahre 1810 jene der Artikel 416 und 419 Code Penal.?)

. 1) „Sur les assemblees de citoyens des m&amp;mes professions,“ Einen Auszug des
Gesetzes siehe bei Babled, Les syndicats de producteurs de marchandises etc., Paris
1893, S. ı23 Note 2,
%) Siehe unten,