270 V. Kapitel. Stellung der Kartelle und Trusts im Rechtssystem.

Seine betreffs eines Kartells von Gipsfabrikanten, daß Vereinbarungen,
 nach welchen Fabrikanten sich zur Einschränkung
ihrer Produktion verpflichten, nicht unter Art. 419 Code Penal fallen,
daß daher derartige Vereinbarungen erlaubt seien, namentlich
wenn dieselben nicht von allen Produzenten eines gewissen Gebietes
 geschlossen wurden, wenn die Gesamtproduktion den
Bedarf übertrifft, und wenn die Festsetzung der Preise und der
Absatzbedingungen dem freien Ermessen der Parteien überlassen
blieb.‘
Noch schärfer ist der Gegensatz zwischen der raschen Entwicklung
 der Verkehrsverhältnisse und dem status juris auf
dem Gebiet des Privatrechts. Nach einstimmiger Rechtspraxis
fallen. die Kartelle unter Artikel 1131, 1133 Code Civil, laut
welcher
„L’obligation sans cause, ou sur une fausse cause, ou sur une cause illicite, ne
peut avoir aucun effet.“ .
„La cause est illicite, quand elle est prohibee par la loi, quand elle est contraire
aux bonnes mcoeurs ou ä&amp; l’ordre public,“
Das Apellationsgericht Bourges entschied schon am 11. August
1826 — das Urteil wurde vom Cour de Cassation am 18. Juni
1828 bestätigt —, die Vereinbarung von Fabrikanten, ihre Ware
nicht unter einem festgesetzten Preis zu verkaufen, sei ungültig
„mit Rücksicht darauf, daß die Fabrikanten, indem ihrer acht den Verkaufspreis
festsetzten, die öffentliche Ordnung verletzten, welche für den Handel die vollste
Freiheit fordert.“ 1)
Denselben Standpunkt vertritt das Appellationsgericht Douai
in seinem Urteil vom ı3. Mai 1851.?)
Dem gegenüber nahm das Appellationsgericht Lyon die
Vereinbarung der Fabriken, mit dem Verkauf ihrer Fabrikate
einen bestimmten Kaufmann zu betrauen — Ohne Fixierung der
Preise — für gültig an.?)
Die Praxis blieb bis zur neuesten Zeit dieselbe. Der Cour
de Paris, welcher durch die restriktive Auslegung des Artikels 419
Code Penal den Strafweg beiläufig abschnitt, entschied eben in
Sachen des Kupferringes, 18. Dezember 1890, daß es unerlaubt
und der öffentlichen Ordnung zuwider wäre, den größten Teil

1) Dalloz, Jurispr. Generale, Oblig. Nr. 613 Note 2; angeführt bei Kohler,
Ideale im Rechte, Archiv für bürg. Recht, Heft 5 S. 220.
?) Dalloz, Rec. Period, 53, IX p. 27 et 29, ebenda,
% Dalloz, ebenda 49 II p. 69, ebendaselbst S, 221,