276 V. Kapitel, Stellung der Kartelle und Trusts im Rechtssystem.

schied, daß sie im allgemeinen in Österreich eine mehr konservative,
verteidigende Rolle spielen und daher eine Neigung zu Trustbildungen
 nicht vorhanden ist.

$ 31. Übersicht des Rechtszustandes in anderen Staaten.
Il England.
Der Kampf der Juristen gegen die Monopole und andere
Schranken der Verkehrsfreiheit beginnt schon am Anfang des
17. Jahrhunderts. Ein Gerichtsbescheid erklärt 1602 jene königlichen
 Patente, die, besonders durch Königin Elisabeth in großer
Zahl erlassen, einzelnen und Gesellschaften als Belohnung ihrer
Dienste Monopole sicherten, für ungültig. Ein Gesetz von 1623
(20 James I. Ch. 2) bestimmt, es widerstreite den Gesetzen des
Königreichs und sei deshalb null und nichtig jedes Monopol,
welches eine allgemeine Einschränkung der Handelsfreiheit enthalte,
 gründe sich dasselbe auf königliche Donation oder auf
Vertrag. Ein anderes Gesetz (28. Georg III. Ch. 53) erklärte für
nichtig und bestrafte die Vereinigung von fünf oder mehr Personen
zum An- oder Verkauf von Kohlen. Die Gerichte verfolgten
beständig das Prinzip, die Schaffung von Monopolen widerstreite
dem Common Law, und zwar auch dann, wenn dasselbe nicht
das Verfügen über die ganze vorhandene Menge oder den
größeren Teil der Ware enthält; es genüge, wenn die Vereinbarung
 sich auf Warenmengen erstreckt, deren Besitz es ermöglicht,
 den Preis zu einer gewissen Zeit und an einem bestimmten
Ort je nach Bedarf der Besitzer zu erhöhen. Einen früheren Erlaß
 des Königs Georg II. (12. Georg III. Ch. 71), welcher das
Vergehen des „forestalling“, „regrating“, „engrossing“,
„monopoly“ aufhob, ließen die Gerichte, als dem Common Law
widerstreitend, beiseite.!)
Lord Kenyon legte noch im Jahr 1800 das erwähnte Prinzip
 einem seiner Urteile zugrunde, welches auch heute noch die
Bedeutung eines leading case besitzt. Und trotzdem die erwähnten
 alten Gesetze im Laufe des 19. Jahrhunderts außer Kraft
gesetzt wurden (vergl. 788 Victoria, Ch. 24), so halten die Gerichte
 doch wenigstens an dem Grundsatz fest, Vereinbarungen,
1) Vergl. Steinbach, Der Staat und die modernen Privatmonopole, 1903,
S, 21, 22.