278 V. Kapitel, Stellung der Kartelle und Trusts im Rechtssystem.

von Nahrungsmitteln oder anderen Bedarfsartikeln bezwecken, mit
Strafe belegt. Das russische Privatrecht behandelt den Kartellvertrag
 als ungültig.!)
IIL Italien.
In Italien fällt unter Strafe jede betrügerische Gebarung, die
das Steigen oder Fallen der Löhne, der Preise von Waren oder
Börsenpapieren auf einem öffentlichen Markt oder der Börse verursacht;
 die Strafe ist eine Freiheitsstrafe von 3 bis 30 Monaten
und eine Geldstrafe von 500 bis 3000 Lire (Strafgesetzbuch vom
30. Juni 1889, Artikel 293). Mit einer Strafe von einem bis zu
fünf Jahren und 500 bis 5000 Lire wird derjenige bedroht, der
durch betrügerisches Gebaren einen Mangel oder Teuerung in
Lebensmitteln verursacht (ebendaselbst, Artikel 326).?)
Hervorzuheben ist noch 8 299 des Strafgesetzbuchs, welcher
Vereinbarungen verbietet, die eine Einschränkung des Wettbewerbs
 bei öffentlichen Versteigerungen und bei privaten, die
auf Rechnung von Behörden abgehalten werden, enthalten.
Übrigens erkennt das italienische Recht die Gültigkeit der
Kartellverträge an.®)

IV. Belgien.
1886 wurden die Artikel 419 und 420 Code Penal aufgehoben.
Es ist interessant, daß während des ganzen Bestandes des Code
Pönal in Belgien, d.h. seit 1830, die erwähnten Verfügungen nur
ein einziges Mal angewandt wurden, als 40 Bierbrauereien 1853
die Bierpreise erhöhten.‘) An ihre Stelle trat Artikel 311 des
neuen belgischen Code Penal, welcher die Anwendung betrügerischer
 Mittel, um Preiserhöhung oder Preissturz in Nahrungsmitteln,
 Waren oder im allgemeinen Verkehr befindlichen Papieren
oder Werten hervorzurufen, mit Strafe belegt. Das Vergehen
der „coalition“ ist also entfallen. Die privatrechtliche Gültigkeit
der Kartellverträge wurde von den Gerichten wiederholt anerkannt.)


') Vergl. Duchaine, Les Associations de producteurs, 1903 S. 483.
') Vergl. Duchaine a. a. O. S. 482.
®) Vergl. Kohler, Aus dem Patent- und Industrierechte, 1889, Bd. I S. 86 ff,;
Marghieri, Sindacati di difesa industriale, 1898, S. 14; Quatrocchi, Sulla validitä
dei contratti di sindacato industriale, 1903, S. 9, 15,
*) Duchaine a, a, O. 481.
3) Duchaine a. a. O0. S. 482.