8 32. Die Stellungnahme des ungarischen Rechts gegenüber den Kartellen. 270

V. Andere Staaten.

Die Schweiz und Holland bestrafen betrügerische Handlungen
 zum Zweck der Erhöhung der Preise gewisser Nahrungsmittel.)
 Vergleiche noch Strafgesetzbuch von Spanien, $8 557,
558, 593, wo die Koalitionen der Unternehmer nicht erwähnt
werden; Strafgesetzbuch von Portugal, einziger Paragraph des
Artikels 276.
Endlich noch ein Wort über die Gesetzgebung von Kanada.
Wie in den Vereinigten Staaten, so sind auch hier Kartelle und
Trusts verboten; dabei ist die Regierung berechtigt, betreffs gewisser
 Nahrungsmittel die Einfuhrzölle zeitweilig abzuändern.
Werden nun diese Nahrungsmittel zu monopolisieren bedroht, so
setzt die Regierung die Zölle herab, hebt dadurch den Import
und drückt die Preise somit auf das normale Niveau zurück,
Übrigens erklärt das Grundgesetz vom 2. Mai 1899 (52 Victoria,
Ch. 61) gewisse Arten der Teilnahme an einem Trust als strafbar.
 So z. B. wird bestraft ı. das Verabreden mit einer Person
oder Gesellschaft zur widerrechtlichen Beschränkung der Möglichkeiten
 der Verfrachtung, Herstellung, Ablagerung einer Ware;
z. die Hinderung oder Beschränkung des Warenverkehrs; 3. die
widerrechtliche Verhinderung oder Einschränkung der Herstellung
oder die widernatürliche Erhöhung des Preises der Ware; 4. die
widerrechtliche Hinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs
bei der Produktion, dem Absatz, der Verfrachtung einer Ware
oder bei der Versicherung von Waren oder Personen. Wie ersichtlich,
 ist es dem freien Ermessen des Richters anheimgestellit,
ob ein Warenpreis jene Grenze überschreitet, die der natürlichen
Preisschwankung‘ entspricht. Die im Gesetz vorgesehene Strafe
ist eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zum Maximum und eine
Geldstrafe von 200 bis 4000 Dollar.?)

$ 32. Die Stellungnahme des ungarischen Rechts gegenüber
den Kartellen.

Das ungarische Rechtssystem teilt den Standpunkt jener
Qtaaten. die eine ausdrückliche einheitliche Regelung der Kartelle

) Duchaine a. a. O. S. 508; Strafgesetzbuch von Holland $ 334.
) Duchaine a. a. O.