$ 32. Die Stellungnahme des ungarischen Rechts gegenüber den Kartellen, 285

Der im Jahre 1900 veröffentlichte erste Entwurf eines bürgerlichen
 Gesetzbuches 1äßt die Kartellfrage außer acht. Mittelbar
ist hierher zu beziehen 8 956, nach welchem ein Vertrag unsittlichen
 Inhalts oder ein solcher, der der öffentlichen Ordnung zuwiderläuft,
 nichtig ist. Als Beispiel dieser Nichtigkeit wird im
8 957 zuallererst der wucherische Vertrag umschrieben, „mittels
welchem eine Partei mit Ausnutzung der Unerfahrenheit, des
Leichtsinns oder der beengten Lage der Gegenpartei, sich!) eine
den Wert seiner eigenen Leistung unverhältnismäßig übersteigende
Gegenleistung ausbedingt.“ Die ganz allgemeine Fassung des
Wucherparagraphen würde ihn gegebenenfalls auch gegen die
Kartelle anwendbar machen, z. B. wenn diese sich auf unentbehrliche
 Nahrungsmittel beziehen. Er würde nur nicht viel
nützen, da infolge der Nichtigkeit das Geleistete zurückerstattet
werden muß. Schuf nun das Kartell wirklich ein Monopol, so
wird jeder sich hüten, diese Folge der Nichtigkeit zu ziehen, da
er doch die Ware nirgends billiger bekommt; ist dies aber nicht
der Fall, so fehlt die Voraussetzung des Paragraphen: „beengte
Lage“, Wichtig ist noch der eben zitierte Paragraph deshalb,
weil er den Gerichten die Funktion anheimstellt, festzustellen,
ob die Gegenleistung den Wert der Leistung unverhältnismäßig
übersteigt. Diese Funktion ist ganz dieselbe wie jene, durch
welche festzustellen wäre, ob ein Kartell bei seinen Preisverabredungen
 jene Grenze wesentlich überschreitet, die die objektive
ökonomische Lage vorschreibt. Jene unverhältnismäßige Gegenleistung
 ist eben nichts anderes als ein unverhältnismäßig hoher
Preis, den Begriff des Preises im allgemein ökonomischen Sinn
genommen; und diese Unverhältnismäßigkeit ist wieder nichts
anderes als eine Höhe, die die objektive wirtschaftliche Lage
nicht rechtfertigt. Wir werden noch darauf zurückkommen, daß
der Entwurf und sogar ‚das geltende Recht die Gerichte für
diese Funktion geeignet erachten. ; a
Das Besagte gilt auch von dem Wuchergesetzentwurf, welche
den Tatbestand auf dieselbe Weise wie der Entwurf des bürgerlichen
 Gesetzbuches umschreibt ($ 6). Der Gesetzentwurf würde
übrigens auf Kartelle selten Anwendung finden, da diese nach
S ı1 auf handelsrechtliche Verträge, durch welche der Vermögens-‘)

 Das Wort „sich“ ist nach den Motiven unrichtig und zu streichen,