$ 34. Kodifikatorische Versuche in Deutschland, 291

$ 34. Kodifikatorische Versuche in Deutschland.

In Deutschland reichten Abgeordneter Heil und Genossen
noch 1900 während der Verhandlungen über die Kohlennot einen
Antrag bei dem Reichstag ein, „der Reichstag wolle beschließen,
die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, durch welchen eine sachgemäße Reichsaufsicht für
solche Kartelle. und Syndikate eingeführt wird, deren Geschäftsgebarungen
 einen nachweislich monopolistischen Charakter angenommen
 haben“ (Reichstagsdrucksachen 1901, Nr. 94).!) Im
selben Jahre brachten Gröber und Genossen den Beschlußantrag
 ein:
„Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen,
zum Schutze des Mittelstandes im Gewerbe, insbesondere im Interesse des Kleinhandels
 ... II, eine Enquete über die Wirkungen der gewerblichen Kartelle, Syndikate
 und Ringe zu veranstalten“ (Reichstagsdrucksachen, 1901/1902 Nr. 81).

In der Sitzung der Zolltarifkommission vom ı4. Jan. 1902
wurden wieder zwei Anträge eingebracht, einer von sozialdemokratischer,
 der andere von liberaler Seite. Der erstere lautet
wie folgt:

„Der Bundesrat ist verpflichtet, die Zölle für vom Ausland eingehende Waren
aufzuheben und deren zollfreie Einfuhr zuzulassen, wenn die gleichartigen Waren von
deutschen Verkaufsvereinigungen (Syndikate, Trusts, Ringe und dergl.) nach dem oder
im Auslande billiger verkauft werden als im deutschen Zollgebiet. Die getroffenen
Anordnungen sind dem Reichstage sofort, oder wenn er nicht versammelt ist, bei
seinem nächsten Zusammentritt mitzuteilen. Sie sind außer Kraft zu setzen, wenn der
Reichstag seine Zustimmung nicht erteilt.“

Der Wortlaut des zweiten eben erwähnten Antrages ist folgender:


„Der Bundesrat ist berechtigt, die Zölle auf solche Erzeugnisse, für welche im
Inlande Kartelle, Trusts, Verkaufsvereinigungen oder Betriebsmonopole bestehen,
nerabzusetzen oder aufzuheben, * Die getroffenen Anordnungen sind dem Reichstage
sofort oder, wenn er nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritt mitzuteilen,
 Sie sind außer Kraft zu setzen, wenn der Reichstag die Zustimmung nicht erteilt,“

Auch bei Beratung der Eisenzölle wurde beantragt:

„Der Bundesrat ist verpflichtet den Zollsatz außer Kraft zu setzen, sobald von
Firmen, die dem Eisenkartell angehören, Roheisen und nicht schmiedbare Eisenilegierungen
 für das Ausland unter dem für das Inland festgesetzten Preis verkauft
werden.“

1) Vergl. zu diesem Antrag: Denkschrift, betr, die Verhandlungen des deutschen
Reichstages über die Kohlenfrage, bearbeitet vom Verein für die bergbaulichen Interessen
 im Oberbergamtsbezirk Dortmund, Essen 1901. Verhandlungen, Mitteilungen
und Berichte des Zentralverbandes deutscher Industrieller.