298. VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems.

fertigte Preissteigerungen, zumal gegen solche, wodurch
die Wirtschaft der minder bemittelten Klassen. empfindlich.
getroffen wird, und die Gewährung der gleichen Koalitionsfreiheit,
 welche die Unternehmer genießen, an die Arbeitnehmer
 für unerläßlich, Ü
Was die eigentliche Behandlung der Kartelle anlangt,
so hält der Juristentag die gesetzliche Anerkennung des
rechtsgültigen Bestandes der Kartelle für notwendig und
ist der Überzeugung, daß auch im Bereiche des Kartells
Normen und Geist des herrschenden Privatrechts uneingeschränkt
 zur Herrschaft kommen und jedermann hier
den vollen und gleichen Schutz seiner Interessen und
seiner Persönlichkeit genießen müsse wie im übrigen
Rechtsverkehre.
Inwiefern zu diesem Zwecke Änderungen oder Ergänzungen
 des geltenden Rechts erforderlich sind, hat sich
nach der Besonderheit der einzelnen territorialen Rechtsordnungen
 zu bestimmen.“
In der Abteilung entwickelte sich eine lebhafte Debatte, und
viele. Redner wollten den Standpunkt zur Geltung bringen, daß
eine gesetzliche Regelung der Kartelle überhaupt überflüssig sei,
Insbesondere wurde die Idee der Preiskontrolle lebhaft angegriffen.
 In diesem Sinne sprachen Scharlach, Vossen und Abt.
Ferner beteiligten sich noch an der Debatte Hirsch, Landesberger,
 Heymann und Ullmann, Namen, die aus der Kartellliteratur
 rühmlichst bekannt sind. Nachdem eine Vermittlungsproposition
 Ullmanns auch durch Klein angenommen wurde,
lautet der mit überwiegender Majorität angenommene Beschluß
der Sektion wie folgt:
„Der Juristentag hält staatliches Eingreifen gegen
etwa übertriebene, wirtschaftlich ungerechtfertigte Preissteigerung
 für empfehlenswert und die Gewährung der
gleichen Koalitionsfreiheit, welche die Unternehmer genießen,
 an die Arbeitnehmer für unerläßlich.“
Auch die Plenarsitzung akzeptierte mit großer Mehrheit diesen
Beschluß, trotzdem mehrere Redner und insbesondere Dr. Scharlach
 eine neue Besprechung der Frage im Plenum beantragten.
Eine Lösung des Problems ist natürlich in diesem ziemlich
allgemein gehaltenen und farblosen Ausspruch des Juristentags