8 34. Kodifikatorische Versuche in Deutschland. 301

Geheimer Kommerzienrat Kirdorf, Generaldirektor der
Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft und Präsident des Kohlensyndikats
 erklärt, die Syndikate seien Kinder der Not; viele
Schattenseiten, die behauptet werden, seien nur Schlagworte.
Wenn angeblich eine Privatmonopolbildung entstehe, so seien
hier Mißbräuche nicht von langer Dauer, denn die Verhältnisse
 bedingen eine Änderung. Ein Staatsmonopol werde man,
wenn es noch so schlecht sei, nicht los. Übermäßige Preisfeststellungen
 werden nicht lange anhalten, da die eigenen Zwecke
geschädigt werden.und der Absatz abnähme, Die Preisschwankungen
 seien seit dem Syndikat geringer geworden, die Preise
wären genau der Lohnsteigerung gefolgt. Die großen industriellen
 Verschmelzungen seien nur durch das Syndikat gefördert,
 nicht verursacht worden. Was den Schmollerschen Vorschlag
 rücksichtlich der Beteiligung des Staates an der Leitung
anlangt, so ziehe er die Verstaatlichung vor. Denn entweder
werden die Beamten immer überstimmt, oder sie seien ein
bureaukratischer Einschlag. Er halte für die richtigste Lösung
der sozialen Frage die Schaffung reichlicher Arbeitsgelegenheit,
für welche die Syndikate sorgen müssen und werden,
Es sprachen noch die Professoren Liefmann, Lotz, Diehl,
G. Cohn, ferner Dr. Gothein, Dr. Willbrandt, Dr. Leydig,
Geheimrat Rothenburg, A. Weber, Pfarrer Naumann,
M. Weber, Dr. Voglstein, K. Wiedenfeld, die Arbeitersekretäre
 Erkelenz und Fischer. Wenn auch die Fragen
der großen Kartellpolitik und deren Folgen wiederholt gestreift
wurden, so stand doch eigentlich die Diskussion über die deutschen
 Kohlen- und Eisensyndikate im Vordergrunde, und wie
Alfred Weber (Prag) richtig bemerkte, bildete die unausgesprochene
 Frage, ob der preußische Staat in das Kobhlenkartell
eintreten soll, den Grundton der ganzen Debatte. So sehr die
Meinungen auch auseinandergingen, so herrschte doch in einem
Punkte vollkommene Übereinstimmung, nämlich in der Ablehnung
 des Schmollerschen Vorschlages auf Eintritt des
Staates in die Leitung der großen Aktiengesellschaften, und
eigentlich blieben nur der Gedanke der Publizitätspflicht der Kartelle
 sowie einzelne von Schmoller empfohlene Maßregeln gewisser
Grenzbestimmungen gegen Zwangsmaßregeln der Kartelle nach
außen und gegen ihre Mitglieder, von den Befürwortern einer