$ 35. Versuche zur Lösung des Trustproblems in den Vereinigten Staaten. 203

zu sichern, andererseits aber sie zu öffentlicher Rechnungslegung
anzuhalten und die Verantwortung der Direktoren zu verschärfen.
Der Entwurf sollte nur Gültigkeit haben für Gesellschaften, die
sich ihm unterwarfen und bei ihrem Zustandekommen ihn zugrunde
 legten. Das Wesentlichste der erwähnten Vorrechte war,
daß die Gesellschaft jede Art von Vermögen, die eigenen Aktien
und solche anderer Gesellschaften inbegriffen, zu verkaufen und
zu ‚erwerben berechtigt wurde. Man hoffte, durch diese Verfügung
 sämtliche bessere Gesellschaften veranlassen zu können,
sich dem Gesetz zu unterwerfen. Die erwähnten Beschränkungen
bestanden im wesentlichen darin: die Gesellschaft müsse ein
öffentliches Bureau halten, in welchem die Aktionäre den Stand
und die Übertragung des Aktienkapitals. zu jeder Zeit erfahren
könnten; gegen Errichtung eines Dollars könne jeder eine Abschrift
 der Inkorporationsurkunde von der Gesellschaft erlangen,
aus welcher der Wirkungskreis der Direktoren ersichtlich sei.
Zur Änderung des Geschäftes und zu neuer Aktienemission sei
eine 4/, Mehrheit der. Aktionäre erforderlich und auf Wunsch
müsse die Gesellschaft die Aktien der in der Minderheit gebliebenen
 Aktionäre im Nominalwert einlösen. Die neue Satzung
sei jedem Aktionär einzusenden, ebenso die ergänzte Liste der
Aktien. Ein größerer Einfluß. der Aktionäre ist überhaupt ein
Grundzug. des Gesetzes. Wichtig ist auch die Bestimmung, daß
Aktien nur gegen Barzahlung zu notieren. .sind, es sei denn,
daß. der Vertrag, auf Grund dessen andere Gegenleistungen an
Zahlungsstatt angenommen. werden, veröffentlicht wird. ;
Littlefield brachte beim Kongreß 1901 einen neuen Gesetzentwurf
 ein, den das Abgeordnetenhaus auch votierte, den
aber der Senat verwarf. Grundzüge des Entwurfs sind: Anmeldepflicht
 der interstate commerce treibenden Gesellschaften und ein
eventueller Besteuerungszwang. Die Anmeldepflicht bezieht sich
auf alle wesentlichen Verhältnisse der Korporationen; besonders
bemerkenswert auch auf die Frage, ob der Gegenwert der Aktien
in Geld oder anderen Leistungen besteht — im letzteren Falle
muß auch Art und Charakter derselben und ihr realer Geldwert
bezeichnet werden; sie erstreckt sich auch auf die Schulden der
Gesellschaft, .die Bezahlung ihrer Beamten und den Lohn ihrer
Arbeiter. Die Anmeldung geschieht durch die Ausfüllung eines
vom Finanzminister für solche Zwecke verfaßten Fragebogens.