308 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems,

Vertreter der Bahnen protestierten auf das entschiedenste, sie beteuerten,
 daß ein solches Gesetz den Ruin aller betroffenen
Bahnen verursachen müßte, daß einzig und allein die Verwaltung
einer Bahn die entsprechende Frachtrate bestimmen könnte.
Niemals würde ein Normaltarif allen amerikanischen Bahnen zu
Grunde gelegt werden können, und die Bestimmung eines passenden
 Tarifes für jede einzelne Bahn seitens der Kommission wäre
eine Unmöglichkeit. Nichtsdestoweniger nahm der Kongreß den
Gesetzentwurf an, aber im Senat stieß die Verabschiedung desselben
 auf Widerstand. Doch auch der Senat wagte es nicht,
den Gesetzentwurf, der von der allgemeinen Stimmung des Landes
getragen wird, zu verwerfen. Er möchte ihn aber gerne abschwächen
 und überwies ihn der Kommission für Interstate
Commerce zur Berichterstattung. Diese Kommission hat nun
beschlossen, vorerst eine große Enquete zu veranstalten, in der
bereits Handelskammern, KEisenbahndirektoren, Verfrachter etc.
zum Worte kamen und sich teils für, teils gegen die staatliche
Festsetzung der Tarife aussprachen. Die Überzeugung, daß
etwas geschehen müsse, ist allgemein, die Meinungen weichen
nur darin von einander ab, ob nicht gerechte und gleichmäßige
Tarife auf einem andern Wege als dem vorgeschlagenen zu erreichen
 wären.
Während der Wahlkonventikel behandelt die republikanische
ebenso wie die demokratische Partei die Frage der Trusts, auf
deren Unterstützung beide rechnen, mit einer gewissen Zurückhaltung.
 Trotzdem sind beide über die Notwendigkeit eines gesetzlichen
 Vorgehens gegen die Trusts einig.
Das Programm der Regierung der Union für die Trustfrage
wird wohl am schärfsten in der letzten Botschaft Roosevelts
an den Kongreß (1905) enthalten sein. Der Präsident erklärt,
er sei kein prinzipieller Gegner der Trusts; nur verlange er die
Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, sobald greifbare Gefahren aus
der durch die Vereinigung von Organisationen ins Ungemessene
wachsenden Kapitalsmacht entstehen. Es solle die Möglichkeit
geboten werden, diese Organisationen eventuell energisch unterdrücken
 zu können, und er glaubt,. daß hierzu die Erlassung
eines Gesetzes durch den Kongreß, welches eine regulierende
Tätigkeit mit Oberaufsicht des Staates ermögliche, hinreichen
werde. „Was wir brauchen, ist nicht etwa das Verbot jedes