312 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems,

In den Werken von J. B. Clark, Professor an der Universität
 New-York („Philosophy of Wealth“, „Distribution of Wealth“
und „Control of Trusts“), offenbart sich der Grundgedanke, daß
den Trusts alle Mittel genommen werden müssen, durch welche
sie bei der heutigen wirtschaftlichen Ordnung in der Lage sind,
ihre erfolgreicher und billiger produzierenden Konkurrenten zu
unterdrücken. Es müßte also vor allem das Prinzip der gleichen
Begünstigung bei den Eisenbahnen durchgeführt und eine Abweichung
 davon unmöglich gemacht werden. Dies erfordere eine
Reform des Eisenbahnrechts in der Richtung, daß nicht die
Konkurrenz der Eisenbahnen, sondern eine staatliche Aufsicht
und Kontrolle billige und gerechte Frachtsätze garantiere, Es
seien ferner alle jene Arten der illoyalen Konkurrenz zu verbieten
 und zu strafen, denen gegenüber der einzelne Produzent
sich schwer oder überhaupt nicht wehren kann. Namentlich örtliche
 Preisherabsetzungen oder solche von gewissen Waren zur
Unterdrückung des Wettbewerbes; das „factor’s agreement“, d. h.
Gewährung von Begünstigungen an Händler, die sich verpflichten,
 ausschließlich die Waren des Trusts abzusetzen usw. Endlich
 sei das Verbot des Monopols, welches schon im Common Law
enthalten ist, entsprechend auszubilden.
Einen vermittelnden Standpunkt nimmt James B. Dill ein,
der sich vor der Industrial Commission als Rechtsfreund von
Aktiengesellschaften mit einem Aktienkapital von 500—1000
Millionen Dollar bezeichnete.
Einer der Verfasser hatte Gelegenheit mit Herrn Dill über
diese Fragen auch persönlich Rücksprache zu nehmen; derselbe
war so freundlich, sein Gutachten mit Berücksichtigung der
Resultate der Trustkommission im Herbst 1904 in ein Memorandum
 zusammenzufassen. Sein Ausgangspunkt ist, daß die
Trusts als kräftigste wirtschaftliche Faktoren der Vereinigten
Staaten über die Grenzen der einzelstaatlichen Gesetzgebung
hinausgewachsen sind. Eine Einheitlichkeit der einzelstaatlichen
Gesetzgebung: könne nicht erreicht werden und es liege im
Interesse der wirtschaftlich gesunden Trustformationen, daß ihre
Angelegenheit durch einheitliche und bessere Gesetze geregelt
und ihr Gebaren auch der Öffentlichkeit in authentischer Form
bekannt gegeben werde. Es sei eine unverkennbare Tendenz
der finanzkräftigen Trusts, sich von den mehr oder weniger auf