314 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems.

kosten. Der jetzige Zustand verursache eine unhaltbare Rechtsunsicherheit
 und mache das gute Recht des Landes von der
Willkür der Administration abhängig. Die Reform müsse bei
der verbindlichen Festsetzung des Aufsichtsrechts und -pflicht
der Regierung, bei der größtmöglichen Öffentlichkeit besonders
der Rechnungslegung einsetzen. Es müsse für die Realität der
Apports und Kontrolle neuer Emissionen gesorgt werden. Letztere
hätten überhaupt nur Platz, wenn durch sie neue Werte geschaffen
 würden, und auch dann nur mit Zutun der Regierung
in der Weise, daß die Erhöhung der Werte teilweise den Arbeitern
 zugute komme, was schon bei der Gelegenheit der Inkorporation
 vertragsmäßig gesichert werden müsse. Seinen trustfeindlichen
 Anschauungen hat J. Grosscup auch in dem Prozesse
gegen den Fleischtrust Ausdruck gegeben.
A. T. Hadley, Vorstehender der Universität Jale, macht in
seinem Handbuch der Ökonomie folgenden Vorschlag: ı. Erhöhte
 Verantwortlichkeit der Direktionsmitglieder; 2. Abänderung
der rechtlichen Natur des Arbeitsvertrages, um die Arbeiter vor
den Machtmißbräuchen der Trusts zu schützen; 3. größere Vorsicht
 bei Festsetzung hoher Einfuhrzölle. Eine Aufhebung des
Zollschutzes und Verstaatlichung der gewerblichen Unternehmungen
 hält er in Amerika für undurchführbar.
Jenks (a. a. O. S. 200ff.) wünscht der Interstate Commerce
Commission das Recht der Überprüfung der Bücher der Eisenbahnen
 zu erteilen. Eine Reform des Patentrechts fordert auch
er in der Richtung, daß der Erfinder kein gesetzliches Monopol
genieße, sondern von dem, der die Erfindung ausnützt, bloß
eine angemessene Entschädigung verlangen könne, um ihre Verbreitung
 nicht zu hindern. Eine Aufhebung des Schutzzolls hält er
für unangebracht, denn diese Maßregel würde in erster Linie die
Konkurrenten der Trusts treffen, ja sogar eventuell zur Errichtung‘
 internationaler Trusts führen. Auch er ist ein Anhänger
der Reform des Gesellschaftsrechts und. der Verschärfung der
Verantwortlichkeit der Direktoren und Gründer. Auch er wünscht
die weitestgehende Öffentlichkeit bis zu der Grenze, wo sie anfängt,
 das Geschäft zu hindern. Besonderes Gewicht legt er in
dieser Hinsicht auf eine ausführliche Verlautbarung der Gewinne
der Trusts. Ein offenkundig übermäßiger Gewinn würde zu
neuer Konkurrenz den Anstoß geben und Forderungen der Ar-