316 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems.

verdanken. Als allein nötige Reform bezeichnet er eine strengere
Kontrolle der Emission von Aktien und Anlagepapieren. Der
Aktieninhaber wäre in erster Reihe zu schützen; eine größere
Öffentlichkeit würde am geeignetsten sein, hierfür die nötigen
Garantien zu bieten. Das Interesse der Konsumenten hingegen
sei durch das stetige Vordringen der Konkurrenz genügend gewahrt,
 zumal bei einer gesetzlichen Sicherung von gleichmäßigen
Transportpreisen.

$ 36. Gesetzgebungsversuche in Österreich.
Die österreichische Regierung reichte, vielen von Gemeinden
und Korporationen eingebrachten Gesuchen und im Abgeordnetenhaus
 erfolgten Interpellationen Folge leistend, in der zwölften
Session am ı. Juni 1897, in der dreizehnten Session am ı2. Oktober
 desselben Jahres, in der vierzehnten Session am 29. Mai
1898 und endlich in der fünfzehnten Session am 3. Oktober desselben
 Jahres einen Gesetzentwurf zur Regelung des Kartellwesens
ein. Bei der zweiten Unterbreitung erfuhren die 88 5,7 und 9 nicht
unwesentliche Abänderungen.
Der Entwurf handelt über Kartelle von Verbrauchsgegenständen,
 die der mit der gewerblichen Produktion in engem Zusammenhang
 stehenden mittelbaren Besteuerung unterworfen sind.
Sein objektives Geltungsgebiet ist also sehr beschränkt. Der
Entwurf erwähnt beispielsweise als Artikel, die ihm unterstehen,
den Zucker, Branntwein, Bier, Mineralöl und Salz; letzteres
natürlich nur insofern, als bei dessen Umsatz der Privatunternehmung
 Raum bleibt (Verschleiß, Zwischenhandel, Export). Die
Schwerfälligkeit dieser Umschreibung findet — wie dies Landesberger‘)
 richtig bemerkt — ihren Grund darin, daß dieselbe in
einem schon eingebürgerten älteren Gesetz, im Grundgesetz vom
21. September 1867 bereits angewendet wurde. Die Beschränktheit
 des objektiven Geltungsgebiets des Entwurfs wurde von der
Kritik, die übrigens selbst eine kleine Literatur ausmacht. mit

1) Der österreichische Kartellgesetzentwurf, in Grünhuts Zeitschrift Bd. 24 S. 575 ft.
*) Hervorzuheben sind: Wittelshofer im Archiv für soziale Gesetzgebung und
Statistik Bd. 13 S. 147; Grünberg in Schmollers Jahrbuch Bd, 21 Heft 4; Landesberger
 a. a. O.; Derselbe in den Verhandlungen des 26. Deutschen Juristentages
S, 366 ff.; Pohle a. a. O, S. 133; Ofner im Zentralblatt für die juristische Praxis,
1897 S. 634; Rosenberg in der Zeitschrift für Staats- und Volkswirtschaft Bd. 8: