326 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems,

heit der Meinungen setzt schon bei dem Ausgangspunkt ein, ob
überhaupt ein Eingreifen der Staatsgewalt wünschenswert, möglich
und zeitgemäß wäre; und sie setzt sich fort durch die Frage des
Öffentlichkeitspostulats, der staatlichen Kontrolle, der zuständigen
Behörden, der Möglichkeit des Rechtswegs, bis zu den großen
Problemen der Verstaatlichung der Industrie, der Berechtigung
des Schutzzollsystems, der Neuorganisation der Güterherstellung,
Die Notwendigkeit eines positiven Eingreifens der Staatsgewalt
 halten wir Kulemann!), Wäntig”?, Schneider®),
Nentwig*) und neuestens Völcker5) gegenüber durch die bisherigen
 Ausführungen erwiesen. Es ergab sich eine Übermacht
der Unternehmerverbände, die, in einem schreienden Mißverhältnis
zu den ihnen gegenüberstehenden wirtschaftlichen Kräften, das
Gleichgewicht dieser ernstlich bedrohen. Es ergab sich, daß
einzelne Faktoren des wirtschaftlichen Lebens außerstande sind,
mit Erfolg einen Kampf mit ihnen einzugehen. Und es ergab
sich die Möglichkeit einer vollkommenen Unterwerfung sogar der
Staatsgewalt selbst gegenüber den großen Kapitalkonzentrationen.
Es handelt sich nun darum, einen Kriegsplan zur Beseitigung
all dieser Gefahren und womöglich zur Zähmung der widerspenstigen
 Elemente zu entwerfen; einen vielverzweigten und
festgefügten Kriegsplan, welcher demgemäß: nur als Ganzes aufgefaßt
 und beurteilt werden darf.
Die Offenkundigkeit der Kartelle ist jedenfalls das erste
Erfordernis jeder staatlichen Kartellpolitik. Sie kann aber nicht
energisch durchgeführt werden ohne eine ausgiebige Inanspruchnahme
 der Aussetzung von Geldstrafen. Ja man ist sich sogar
darüber einig, daß diese die üblichen Grenzen weit übersteigen
müssen. Die Verheimlichung des Kartellvertrags wird oft mit
Vermögensvorteilen verbunden sein, welchen gegenüber die üblichen
 Strafsätze als Bagatelle erscheinen. Deshalb müßte sich
auch ihre Höhe nicht so sehr nach der Schwere der Handlung,
als nach dem Vermögen und Einkommen der Kartellmitglieder
richten.

') Verhandlungen des 26, Deutschen Juristentages, Bd. 3 S. 326.
’) Ebendaselbst Bd. ı S, 70.
”) Verhandlungen des 27. Deutschen Juristentages, Bd. ı S. 33.
) Verhandlungen des 26. Deutschen Juristentages, Bd. 3 S. 298.
‘; Deutsche Juristen-Zeitung, 1904 S. 789.