8 38. Vorschläge zur Lösung des Problems.

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Auf welche Weise wäre nun die Kaufkraft der Konsumenten
mittels staatlichen Eingriffs entsprechend zu heben? Es kann
heute weder an eine staatliche Erhöhung des Geldwerts, noch an
eine entsprechende Geldleistung an die einzelnen Konsumenten,
noch überhaupt an irgend eine Maßregel gedacht werden, die
nicht automatisch gleichzeitig die Kaufkraft zu erhöhen, unbegründete
 Preissteigerungen zu verhindern oder wenigstens zu
erschweren und die hierzu erforderlichen Geldmittel hervorzubringen
 geeignet wäre.
Diese dreifache Wirkung auszuüben, ist unseres Erachtens
nur eine Politik fähig, welche ı. die öffentlichen Lasten in dem
Verhältnis auf die Besitzer der kartellierten Industrien überwälzt,
in welchem sie einen der natürlichen Marktlage nicht entsprechenden
 Gewinn erzielen, und in demselben Verhältnis die
Konsumenten wieder von diesen Lasten befreit; 2. durch geeignete
 Maßregeln die Überwälzung dieser Belastung auf das Publikum
 verhindert. Beide Richtungen dieser Politik schließen
mehrere Spezialmaßnahmen in sich... ;
Eine dem jeweiligen Kartellgewinn mathematisch entsprechende
Belastung der Industrie wird kaum je durchzuführen sein. Es
handelt sich auch nicht so sehr darum, als um eine annähernde
Berechnung jener Summen, welche, als rein durch die Kartellierung
 erreichter Gewinn, der Industrie zukommen., Ein auf
der Höhe der modernen Besteuerungstechnik stehendes progressives
Steuersystem, die Aufhebung oder wesentliche Einschränkung
der indirekten Steuern, können als Grundlage dieser geplanten
Überwälzung genügen. Allerdings ist eine wesentliche Erhöhung
des jetzt allgemein üblichen Maximums der progressiven Einkommensteuer,
 der Grenze des steuerfreien Einkommens, eine
Milderung der Progression in den untern und eine entsprechende
Verschärfung in den oberen Stufen unumgänglich notwendig.
In jenen Staaten, in denen die progressive Einkommensteuer
noch nicht eingeführt, wirkt die Einführung derselben schon an
und für sich in der Richtung unseres Vorschlags. Als Beispiel
der Progression das österreichische Gesetz vom 25. Oktober 1896
oder das preußische vom 24. Juni 1891 angenommen, ist die
Wirkung, die die vorgeschlagene Änderung erzeugen würde,
leicht ersichtlich. Sie würde die Kaufkraft der zur Zeit noch
steuerpflichtigen, dann aber steuerfrei werdenden Personen mit