332 VI. Kapitel, Vorschläge zur Lösung des Problems.

dem ganzen jährlichen Betrag der Steuer, die der untern Steuerstufen
 aber mit der Differenz des alten und des neuen Steuersatzes
 erhöhen; gleichzeitig die oberen Einkommensklassen entsprechend
 schwerer belasten, ohne den Staatseinkünften überhaupt
Abbruch zu tun. Mit den übrigen Besitzern größerer Einkünfte
würden an den größeren Lasten auch sämtliche Kartelle teilnehmen,
die doch alle den höchsten Steuerstufen, und die meisten wiederum
den Aktiengesellschaften angehören.!) In Preußen wurden 1905 1706
Aktiengesellschaften mit einer Einkommensteuer von 12 210000 Mk.
besteuert; die Gesamtsumme der Einkommensteuer betrug 187
Millionen Mk.; die Aktiengesellschaften zahlten demnach den 1ı5.
Teil der Gesamtsumme. Die Verschärfung der Progression würde
noch eine beträchtliche Erhöhung dieses Bruchteils herbeiführen.
Allerdings bedeutet die Belastung der Aktiengesellschaften
mit der progressiven Einkommensteuer, wie sie z. B. auch in
Preußen durch das Gesetz vom 24. Juni 1891 eingeführt ist, eine
Abweichung vom reinen Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung,
da das Einkommen derselben in der Form von Dividende bei den
einzelnen Aktieninhabern als selbständiges Besteuerungsfundament
schon in Betracht gezogen ist. Dies hat die Folge, daß andere
Gesellschaftsformen (G. m. b. H., Kommandit-, offene Handelsgesellschaft,
 Genossenschaft, privatrechtliche Gesellschaft) mit Vorliebe
in Anspruch genommen werden, um der doppelten Steuerlast zu
entgehen. In Preußen wurde die Form der G. m. b. H. gleich
nach ihrer Einführung deshalb so beliebt. Von den 385 Kartellen
der Denkschrift haben 166 diese Organisationsform gewählt.?)
Nach unserer Ansicht ist nicht bloß die Besteuerung der Aktiengesellschaften
 beizubehalten, sondern auf alle übrigen Organisationsformen
 auszudehnen. Schon vom reinen Steuergerechtigkeitsstandpunkt
 kommt die Aktiengesellschaft als selbständiges
Wirtschafts- und Erwerbssubjekt in Betracht. Ihr Gewinn gelangt
nur teilweise in den Dividenden zum Ausdruck®); sie genießen
1) Vergl. oben S. 78.
" Nach den am 14. März 1906 in zweiter Lesung gefaßten Beschlüssen der
Steuerkommission des preußischen Abgeordnetenhauses sollen übrigens die Gesellschaften
 m, b. H. einer progressiven Ertragssteuer unterworfen werden. Vergl. hierüber:
 Deutsche Juristen-Zeitung, 1906 Nr. 7 S. 423f.
®) Nach dem ungarischen statistischen Jahrbuch von 1904 betrug der Durchschnitt
 der Dividenden der Aktiengesellschaften 6°%,, der Durchschnitt ihres Gewinnes
z0°%, des Grundkapitals,