$ 38. Vorschläge zur Lösung des Problems, 33 3

alle Vorteile der sozialen Ordnung und sind, als Hauptvertreter
der großen modernen Vermögenszentren, in erster Reihe berufen,
zu den allgemeinen Lasten beizusteuern. Vorausgesetzt, daß‘ es
uns gelingen wird, die Kartelle an einer Entschlüpfung von der
ihnen auferlegten Steuerlast zu verhindern, so bedeutet diese
Maßregel eine nahezu spezielle Belastung der Kartelle, da es doch
nicht kartellierten Unternehmungen freistehen wird, eine nicht
besteuerte Gesellschaftsform zu wählen.
Indem das heutige preußische Steuersystem diese Handhabe
den Kartellen freigibt, sichert es gewissen Kartellformen eine
ganz bedeutende Steuerfreiheit. Und zwar sind es eben die
weniger entwickelten Organisationsformen, in erster Linie der
unorganisierte Kartellvertrag, die diesen Vorzug genießen: ein
besonderer Nachteil für die Volkswirtschaft, wegen des ungünstigen
Einflusses, den diese Kartelle oft auf die Produktion ausüben.!)
Unstreitig muß dem abgeholfen, und Kartelle, die nicht in den
Organisationsformen, die der Einkommensteuer unterliegen, auftreten,
 mit dem entsprechenden Steuersatz belegt werden. Die
Summe der einem Kartell auferlegten Steuer muß der Steuersumme
 gleichkommen, die eine Aktiengesellschaft von ähnlichem
Einkommen zahlt.
Schmoller hat in der jüngsten (1905) Generalversammlung
des Vereins für Sozialpolitik in Mannheim vorgeschlagen, die
Aktiengesellschaften wären zu verpflichten, die Hälfte ihres 10%
überschreitenden Gewinnes an Reich und Staat (je hälftig) abzugeben;
 auch auf andere Rechtsformen, Korporationen, Privatgeschäfte
 von gleichem Umfange, welche als Geschäftsunternehmungen
 erscheinen, hätten die Bestimmungen sinngemäße
Anwendung zu finden.?) Es ist dies die Idee der speziellen Belastung
 des sog. Betterment, wie sie besonders in den neueren
Grundsteuergesetzen hie und da auch schon gesetzgeberischen
Ausdruck fand.®) Der Gewinnüberschuß, welcher keiner wirtschaftlichen
 oder kulturellen Arbeit, sondern bloß dem Wechsel des
Verhältnisses des Angebots zur Nachfrage sein Entstehen ver-1)

 Vergl. oben 88 8, 9.
’) Vergl. auch seinen Aufsatz in Schmollers Jahrbuch, 1905 4. Heft
5, 325.
8) So z. B. im preußischen Kommunalabgabengesetz vom 14, Juli 1893 und im
badischen Gesetz über die Verkehrssteuer vom 6, Mai 1899,