334 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems,

dankt, der „unverdiente Wertzuwachs“, soll einer schwereren Belastung
 zu Gunsten der Allgemeinheit unterworfen werden. Unleugbar
 ‚enthält der Kartellgewinn einen Koeffizienten, der die
Merkmale des unverdienten Wertzuwachses an sich trägt; die
teilweise Entziehung desselben zu Gunsten der Konsumenten
entspricht demnach dem Grundgedanken unserer Reformvorschläge,
Die praktische Durchführung der Idee hat ihre eigenen Schwierigkeiten;
 jedenfalls muß die zu entziehende Quote eine ganz erhebliche
 sein, um womöglich das Motiv zu Preiserhöhungen nahezu
zu beseitigen. Schmollers 50%, scheinen uns doch. zu hoch
gegriffen; es könnte darunter leicht dem Erwerbstrieb ein Riegel
vorgeschoben werden, welcher der Entwicklung der Industrie
die Wege verschließt. Angemessener wäre unseres Erachtens
eine Progression von 20 bis 50%, nach Maßgabe der Einkommensteuer-Skala;
 die Progression würde das Motiv zur Gewinnerhöhung
um so nachdrücklicher dämpfen, je größer die Gewinne sich gestalten.

Eine zweite Beschränkung des Schmollerschen Vorschlags
ergibt sich aus dem Erfordernis, die Besteuerung auf den Kartellgewinn
 einzudämmen, d. h. die 10% übersteigenden Gewinne,
die nicht als Folgen eines Kartells sich darstellen, dieser neuerlichen
 Belastung nicht zu unterwerfen. Es soll doch der Trieb
zur Produktionsverbesserung durch Entziehung des Gewinnes
nicht lahmgelegt werden. Die Feststellung des Kausalzusammenhangs
 ist aber so schwierig, daß es wünschenswert erscheint, ein
äußerliches, formales Kriterium zu wählen und z. B. zu sagen: die
Besteuerung findet Platz, wenn die Warenpreise während der
Besteuerungsperiode erhöht und ein 10%, übersteigender Gewinn
erzielt wurden. Diese doppelte Voraussetzung wird wohl nur
eintreffen, wenn der Gewinnüberschuß durch die Preiserhöhung
verursacht ist.
Verschärfte progressive Einkommensteuer, selbständige Belastung
 der Kartelle mit derselben und Besteuerung des übermäßigen
 Kartellgewinnes würden dem Staat einen ganz bedeutenden
 Fonds zur Erleichterung der öffentlichen Lasten der
Konsumenten zur Verfügung stellen, welcher, richtig‘ benutzt, ihre
Kaufkraft mit seinem vollen Betrag erhöhte. Dies würde nichts
anderes bedeuten, als eine Zurückleitung eines Teils des Kartellgewinnes
 zu seinem Urquell: das notwendige Endziel aller