336 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems.

Lasten auf die Konsumenten unmöglich gemacht und dadurch das
Eintreffen der von allen Reformvorschlägen erwarteten günstigen
Folgen gesichert werden könnte.
Man pflegt zu sagen, gleichmäßige progressive Einkommensteuern
 seien nicht überwälzbar, da sie die wirtschaftliche Machtstellung
 der einzelnen Steuersubjekte und ihr Verhältnis zueinander
 nicht ändern. Besonders nach Verlauf längerer Zeit stelle
sich ein Gleichgewicht her, welches keine Gelegenheit dazu biete,
daß Steuern, die nachträglich vom schon erworbenen Einkommen
bezahlt werden und daher keine Bestandteile der Produktionskosten
 seien, auf andere überwälzt werden. Würde es nämlich
ein Steuersubjekt versuchen, den Preis seiner Produkte mit der
Differenz des alten und neuen Steuersatzes zu erhöhen, so hätte
er seitens der Konsumenten eben zufolge der gleichen Besteuerung
 ganz denselben Widerstand zu gewärtigen als vorher und
die Überwälzung gelänge ihm nach wie vor nur, wenn die objektive
Marktlage ihm dies gestatte.
Diese Theorie mag im Zustand der freien Konkurrenz zutreffen;
 für eine kartellierte Industrie steht jedoch gerade ihr
Gegenteil fest. Solange die Kartelle im Besitz des Monopols
sich befinden, können sie die Preise nach freiem Ermessen feststellen;
 werden sie seitens des Staates schwerer belastet, so wird
der Ausfall am Gewinn sofort durch Preiserhöhung wett gemacht.
Unser ganzes System der Entlastung des Konsumenten ist nur
durchzuführen mit Aufhebung der monopolistischen Lage der
Kartelle, Ist dies eine Schwäche des Systems, so ist es eine allen
reformatorischen Vorschlägen innewohnende, weil in dem Urgrund
des Kartellwesens selbst begründete; und sämtliche Vorschläge,
die auf eine schärfere Belastung der Kartelle hinauslaufen, müssen,
um durchführbar zu sein, dieses Joch passieren.
Der Staat wird nicht umhin können, den Konkurrenzkampf
mit den kartellierten Unternehmungen aufzunehmen. Es ist das
einzig natürliche Mittel, die Kartelle in angemessenen Schranken
zu halten, die einzige wirksame Kontrolle, die, ohne mit allen
Mängeln der Bureaukratie behaftet zu sein, auf dem natürlichen
Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage aufgebaut, mit unerschütterlicher
 Sicherheit die Gestaltung der Preise regeln kann.
Es mögen die Kartelle noch so streng verpflichtet sein, Satzungen,
Beschlüsse, Einkünfte behördlich anzumelden; es mögen in den