340 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems.

neue Folge“, S.274 f£) mit überzeugender Beweisführung die Notwendigkeit
 der Einbeziehung von staatlichem Grundbesitz in den
Bodenmarkt, je nach dem Bedürfnis der Marktlage, d.h. je nach
dem Steigen oder Sinken der Bodenpreise, um dieselben auf mäßiger
Höhe zu halten. Die hierdurch frei gewordenen Kapitalien könnten
kaum besser als in tüchtig geleiteten Industrieunternehmungen angelegt
 werden, welche mit den Syndikaten die Konkurrenz aufnehmen,
und dabei noch immer hervorragend gute Gewinne bringen könnten.
Solange freilich der Staat, statt diese Politik zu befolgen,
selbst mit den großen Rohprodukten-Syndikaten kokettiert, um,
wenn möglich, sich an ihrem Gewinn zu beteiligen: kann er nicht
an eine energischere Beschränkung ihres freien Waltens denken,
ja gerät sogar früher oder später unter ihre Herrschaft. Es kann
daher das Mißlingen des Ankaufs des Kohlenwerks „Hibernia“
seitens des preußischen Fiskus und somit seines Eintritts in das
Syndikat nur mit Freuden begrüßt werden; das Gelingen dieses
Projekts hätte seine Unabhängigkeit dem Kohlensyndikat gegenüber
 ebenso nachteilig beeinflußt, wie seine Teilnahme an anderen
großen Kartellen z. B. am Kalisyndikat ihm seine Stellungnahme
gegen die Kartelle unbedingt erschwert. Die preußische Regierung
 scheint übrigens am Scheidewege und im schweren
Kampf mit sich selbst zu stehen. Auf der einen Seite nimmt sie
Teil an den Gewinnen der Kartelle — der Staat macht keine
billigeren Preise als die Privatunternehmungen —, andererseits
reicht sie anfangs 1905 im Parlament einen Novellenentwurf zum
Berggesetz ein, nach welchem die Bergwerkseigentümer nicht
bloß verpflichtet werden, den Betrieb solange fortzuführen, als
derselbe Gewinn verspricht, sondern der Regierung das Recht
eingeräumt wird, auch wenn dies nicht der Fall wäre, aus öffentlichen
 Rücksichten (die des näheren nicht bestimmt werden) die
Fortführung des Betriebes verlangen zu können. Offenbar ist
der Zweck dieser Vorlage, den Monopoltendenzen der Kohlenkartelle
 einen Riegel vorzuschieben und namentlich zu verhindern,
daß Zechen bloß zum Zweck angekauft und gleich nachher außer
Betrieb gesetzt werden, um andere vom Bergbau auszuschließen,
Die Novelle geht demnach genau den von uns vorgeschlagenen
Weg der Schaffung einer wirksamen Konkurrenz; es muß nur
auch der weitere Schluß gezogen und auf der ganzen Linie die
Freiheit des Wettbewerbs garantiert werden. .