$ 38. Vorschläge zur Lösung des Problems.

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Ist der Staat nicht in der Lage, selbst die Konkurrenz gegen
mißbräuchliche Unternehmerverbände aufzunehmen, so wird ihm
voraussichtlich die Möglichkeit genommen sein, eine Belastung
der Unternehmerverbände und eine entsprechende Entlastung‘ der
Konsumenten durchzuführen und somit das natürliche Gleichgewicht
 zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen. Es bleiben
ihm bloß Mittel, welche die Mißstände mildern und eine gründlichere
 Reform vorbereiten können. Als. solche: sind diese Mittel
natürlich durchaus nicht wertlos; man muß sich nur damit im
klaren sein, daß es sich nicht um durchgreifende Maßregeln,
sondern um eine Beseitigung der schreiendsten Inkonvenienzen
handelt. Solche Mittel sind die sog. mechanische Konkurrenzförderung
 und verschiedene Erleichterungen in der Zoll- und
Transportpolitik.
Die mechanische Konkurrenzförderung kann erfolgen durch
Subventionen, Steuernachlässe oder -Begünstigungen und vorzugsweise
 Berücksichtigung der nicht .kartellierten Betriebe bei staatlichen
 Lieferungen.!) Doch hauptsächlich kommt hier die Zollherabsetzung
 als Mittel gegenüber den Kartellen in Betracht.
Diese Maßregel wurde bereits in Deutschland öfters angeregt,
bisher‘ jedoch nur im kanadischen Zollgesetz vom 29. Juli 1897
verwirklicht, nach welchem der Gouverneur berechtigt wird, auf
Grund eines richterlichen summarischen Verfahrens feststellen zu
lassen, ob hinsichtlich irgend eines Handelsartikels ein Trust, eine
Vereinigung, Verabredung oder Verständigung irgendwelcher
Art unter den Fabrikanten oder Verkäufern besteht, um den Preis
dieses Artikels in ungebührlicher Weise zu erhöhen oder den
Vorteil der Fabrikanten oder Verkäufer in ungebührlicher Weise
zum Nachteile der Konsumenten zu vermehren. Wird ihm berichtet,
 daß ein solcher Trust usw. besteht, und gelangt er‘zu der
Überzeugung, daß diese Benachteiligung der Konsumenten durch
die geltenden Einfuhrzölle erleichtert wird, so soll er die betreffenden
 Artikel auf die Freiliste setzen oder die für dieselben festgestellten
 Zölle soweit herabsetzen, daß die Bevölkerung dadurch
der Wohltat des vernünftigen Wettbewerbs an diesen Artikeln
teilhaftig wird.

1) Wie wirksam das letztere Mittel oft sein kann, zeigen die bereits erwähnten
Klagen, die gegen die Ungarischen Staatseisenbahnen wegen einseitiger Bevorzugung
gewisser Kohlenwerke erhoben wurden; siehe S. 148 Note I,