8 38. Vorschläge zur Lösung des Problems.

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Preiskonzessionen zu machen, um ihren Abnehmerkreis zu erhalten.

In Deutschland wurde vor kurzem ein neuer Entwurf zur
Regelung des freien Veredlungsverkehrs ausgearbeitet!), der
gegenüber dem jetzigen Rechtszustand insofern einen Fortschritt
bedeutet, als er zwar das Recht der Bewilligung der Zollstundung
den einzelnen Landesbehörden nach wie vor vorbehält, jedoch
dem Bundesrat das Recht einräumt, einen Antrag auf Nachprüfung
 mit rückwirkender Kraft zu stellen.
Außer der Zollherabsetzung kann auch die Zollerhöhung
zu einem wirksamen Mittel des gegen die Kartelle gerichteten
staatlichen Vorgehens werden. Durch die Zollerhöhung werden
jedoch nicht die Mißbräuche der inländischen Kartelle gehindert,
sondern ein billiger, die einheimische Industrie schädigender
Schleuderexport der ausländischen Kartelle unmöglich gemacht
oder wenigstens erschwert. Die Zollerhöhung hat zumeist den
Zweck, die staatlichen oder privaten Ausfuhrprämien ausländischer
Kartelle auszugleichen, und geschieht zumeist durch die Aufnahme
der sogenannten Antiexportprämien- oder Dumpingklausel
in die Handelsverträge. Durch Erhöhung des Zollsatzes können
die Preise der von ausländischen Kartellen exportierten Waren
derart erhöht werden, daß sie die inländische Industrie nicht
schädigen und dieselbe mit den ausländischen Kartellen unter
gleichen Bedingungen die Konkurrenz aufnehmen kann. Die Antiexportprämienklausel,
 auch für Deutschland von vielen befürwortet,
 wurde ebenfalls in Kanada zuerst in der Praxis erprobt.
Die Anwendung eines Zollzuschlags erfolgt seit dem Herbst 1904?)
und will die billige Ausfuhr der Trusts der Nordamerikanischen
Union verhindern. Die neueste Statistik Kanadas scheint die
Folgerung zu rechtfertigen, daß dieses Bestreben nicht wirkungslos
 geblieben ist. Die Ausfuhr der Vereinigten Staaten nach
Kanada betrug nämlich
in zollpflichtigen Waren in zollfreien Waren
1903 68,5 Mill. Dollar 60,3 Mill, Dollar
1004 77:5 » ” 65,5 ” »
1905 78,8 » 73,6 » »

1) Vergl. Tschierschky in Kartell-Rundschau 1905 S. 244.
2) Vergl. den Aufsatz von Morgenroth in Kartell-Rundschau 1905 S. 615.