348 VI. Kapitel. Vorschläge zur Lösung des Problems.

würde, zu einem einfachen Organ der exekutiven Gewalt, welches
 politischen, ja möglicherweise Privatzwecken dienstbar gemacht
 werden könnte. Endlich kann auch davon keine Rede
sein, die Feststellung des injustum pretium, wie der österreichische
 Entwurf, der Regierungsgewalt zu übertragen. Wir
nähern uns ohnedies Tag für Tag dem Polizeistaat. Entscheidungen,
 die so tief in Vermögens- und andern Interessen der
Staatsbürger einschneiden, sollen nur unter der Ägide eines
unabhängigen und unparteiischen Areopags erlassen werden
können. .
In Industrien, die sich mit Herstellung von Lebensmitteln
und anderen dem unmittelbaren Verbrauch dienenden Artikeln
befassen, ist ein erhöhter Schutz gegen ausbeuterische Tendenzen
 erwünscht. Der Ressortminister sollte berechtigt werden,
in dringenden Fällen, bei Verpflichtung einer nachträglichen
Anmeldung an das Parlament, den Produzenten solcher Artikel
zu untersagen, diese über einen gewissen Preis zu verkaufen.
Die Entscheidung wäre vor dem Kartellsenat mittels einer Klage
anfechtbar, doch bliebe sie bis zur eventuellen Aufhebung durch
den Senat in Kraft.
Die angedeuteten Vorschläge würden der Staatsgewalt die
Möglichkeit bieten, jene Übermacht über die Kartelle zu erlangen,
der sie sich im Interesse der Sicherheit und des Fortkommens
ihrer Bürger niemandem gegenüber entledigen darf. Die Kartellbewegung
 ist nicht Feind, sondern Diener der wirtschaftlichen
Entwicklung, solange sie ihren Herrn und Bändiger fühlt. Die
schwierige Aufgabe ist, dem Staat jene Übermacht zu sichern,
ohne ihm leichte Gelegenheit zu geben, sei es gegen einzelne
Unternehmerverbände, sei es gegen die ganze Bewegung, diese
Übermacht zu mißbrauchen. Daß unsere Vorschläge Mißbräuche
nicht gänzlich ausschließen, unterscheidet sie nicht von den
übrigen: ein gewisses Maß von moralischer Disziplin, von staatsmännischem
 Fernblick und von Liebe zur Allgemeinheit ist in
allen Institutionen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens
vorausgesetzt; und daß dies mit Recht geschieht, beweist nichts
Sschlagender als die Ketten wunderbarer Proben menschlichen
organisatorischen Genies und Gemeinsinns von der primitiven
Arbeitsteilung der Urvölker an bis zu den Trusts der Neuzeit.