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Anhang.

Für die Reinigung des Spiritus stehen im Syndikat 107
Reinigungsanstalten der 100 Gesellschafter der Zentrale zur Verfügung.
 Die Entlohnung der Spritfabriken besteht in einem
Jahresdurchschnittserlös und die Abstufung der Reinigungsprämie
entspricht der Interessengemeinschaft von Brennereien und Spritfabriken.
 Der Vertrieb, von örtlichem Absatz und einzelnen Ausnahmen
 abgesehen, wird durch das Syndikat selbst organisiert.
Die Verwertung erfolgt durch den Verkauf ungereinigter, gereinigter
 oder denaturierter Ware; eine Weiterverarbeitung findet
mit Rücksicht auf die Abnehmer nicht statt. Streitigkeiten werden
durch ein Schiedsgericht entschieden.!)
Anläßlich der kontradiktorischen Verhandlungen hat die
Zentrale eine Denkschrift überreicht (Anlage I. S. 467f) und
durch Befragung der Handelskammer wurden die Äußerungen
der Verbraucher gesammelt (Anlage IV. S. 622f)., Auch hat
der Verein deutscher Spiritus- und Spirituoseninteressenten eine
Denkschrift vorgelegt (Anlage II. S. 58of.); den Standpunkt
der außerhalb des Kartells stehenden Produzenten, deren Wettbewerb
 sich stets stärker fühlbar macht (Vergl. S. 480), vertritt
ein Bericht des Direktors Kantorowicz (Anlage III. S. 60o2f.).
Des Näheren können wir die Resultate der ausführlichen
Verhandlungen nicht erörtern. Insbesondere verdient die Verhandlung
 über die Preisbildung Aufmerksamkeit (S. 147f.), wobei der
kartellfeindliche Standpunkt durch Direktor W. Kantorowicz
vertreten wurde.
In den Vereinigten Staaten ist das gegen den Fleischtrust
eingeleitete Verfahren gescheitert, da Distriktsrichter Humphrey
die Beklagten freigesprochen hat u. z. mit der Begründung, daß
die durch den Korporationsbeamten eingeleitete Untersuchung und
die auf diese Weise erlangten Auskünfte eine strafgerichtliche
Verfolgung ausschließen. Dieses Urteil hat Präsident Roosevelt
 veranlaßt, am 18. April 1906 eine Spezialbotschaft an den
Kongreß zu richten, in welcher er die Untersuchung des Korporationskommissärs
 Garfield für unschuldig an dem Scheitern
des gegen den Fleischtrust eingeschlagenen gerichtlichen Verfahrens
ausspricht, das erwähnte Urteil aber einer scharfen Kritik unter-*)

 Seit dem Jahre 1899 sind von 109 Fällen 49 durch Schiedsspruch, 7 durch
Obmannsverfahren entschieden worden, 55 Fälle durch Vergleich oder Klagerücknahme
beendigt, die anderen Fälle sind in Schwebe.