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verdienst gebührte hierbei dem im Jahre 1143 gegründeten Lübeck dem
es übrigens bald gelang im Verein mit den wendischen Städten die
Vlamen und Friesen von der Fahrt durch den Sund und die Goth—
länder von der Nordseefahrt auszuschließen, sodaß das Monopol beider
Seefahrten den Städten der ostdeutschen Küste, vor Allem Lübeck
selber, zufiel. Diese aufstrebende Stadt setzte es auch durch, daß der
Oberhof für Nowgorod von Wisby nach Lübeck verlegt wurde. Auch
in Flandern und England konnte Lübeck mit seinem Städteanhang
bald festen Fuß fassen. Dort hatte bisher Köln eine große Rolle
gespielt und mannigfache Privilegien für seine Kaufleute erreicht, und
nun setzten es die Osterlinge durch, die gleichen Vorrechte zu erhalten.
Allmählich verschmolzen dort und in anderen ausländischen Orten die
Kaufleute der verschiedenen deutschen Städte zu einer Art Einheit, die
auch auf einen gewissen Zusammenhalt der Städte in der Heimath
zurückwirkte. Es waren die Anfänge der Hanse, denn es handelt sich
bei diesem Städtebund ja nicht um eine einmalige Gründung, sondern
um allmähliche Verschmelzung. Der Zweck der deutschen Hanse war,
vor Allem eine möglichst große Sicherheit ihres Handels zu erlangen,
Freiheit vom Strandrecht, möglichste Freiheit von Abgaben und
Schlichtung ihrer eigenen Streitigkeiten auch in der Fremde nach ihrem
Recht. Die preußischen Städte, sowie Danzig, das im 13. Jahrhundert
noch geringe Bedeutung besaß, hatten sich der Hanse schon in deren
Anfängen angeschlossen und sich dadurch einen kräftigen Rückhalt
geschaffen. Dabei wurden die preußischen Städte in ihrem Handel auf
das Nachdrücklichste auch durch den Orden unterstützt, der selbst Handel
trieb, wie er dies bereits im Orient gethan hatte, doch erwuchsen zunächst
hieraus keine Zwistigkeiten zwischen ihm und den Städten.
Nicht nur der äußere Verkehr, sondern auch die innere Entwicke—
lung der Städte wurde von dem Orden eifrigst gefördert, wenn dieser
jetzt auch, im Gegensatz zu den ersten Jahrzehnten, versuchte, für
Ertheilung von Privilegien gewisse Gegenleistungen zu erhalten. So
läßtt er sich, als die alte Handfeste der Städte Thorn und Kulm bei
einem Brande verloren gegangen war, bei Aufstellung der neuen
Handfeste von beiden Städten die gewinnbringende Weichselfähre
abtreten, erlaubt jedoch den Bürgern, sie gegen einen mäßigen Zins
zu pachten. Die Erlaubniß, ein Kaufhaus zu errichten, ertheilte er nur
gegen Abtretung der Treposcher Mühle. 1274 wird dann auch die
Errichtung von Kaufbuden und Brodbänken gestattet, 1279 die Auf—
stellung einer öffentlichen Wage. Neben der alten Stadt Thorn hatte
sich schon früh eine Ansiedelung entwickelt, die Neustadt Thorn, der