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Markte und nicht in Thorn Getreide eingekauft hatten. Sehr unbequem
war die Thorner Niederlage den Danzigern, die sich übrigens seit 1443
selbst das Stapelrecht anmaßten, wonach sie verlangten, daß in ihrer
Stadt Fremde nur mit Einheimischen in direkten Handelsverkehr treten
durften. Dies hielt Danzig aber nicht ab, mit allen Kräften auf die
Beseitigung des Thorner Stapels hinzuwirken und auf jeder Tagfahrt
der preußischen Städte zu wiederholen, die Thorner Niederlage müsse
beseitigt werden. In dasselbe Horn stießen auch der polnische Adel
und die polnischen Bischöfe, die ihr Getreide lieber in Danzig absetzen
wollten, wo sie höhere Preise erzielten. Ihre Vorstellungen beim König
fruchteten jedoch nichts, und Thorn hielt an seinem Recht nicht nur
dem Adel sondern auch dem König gegenüber fest. Nur auf besonderes
Bitten ließ der Rath Güter frei passieren, wobei er sich allerdings nicht
besonders gerecht zeigte, denn während er Hochgestellten meist bereit⸗
willigst die freie Durchfahrt gestattete, verfuhr er gegen weniger Ange—
sehene, von denen er nichts zu befürchten brauchte, mit aller Strenge.
Auch für Einhaltung der Straße sorgte man nach Kräften und fing
manchen Uebertreter ab, dem dann zur Strafe die Waaren konfiszirt
wurden. Ueber die Umgehungen, die trotzdem noch häufig vorkamen,
beschwerte sich 14188 die Stadt beim König, der daraufhin Thorn das
Stapelrecht nochmals ausdrücklich bestätigte und die Benutzung anderer
Straßen zur Umgehung Thorns streng untersagte.
Mit dem Tode Kasimirs im Jahre 1492 verlor Thorn den
bisherigen Rückhalt, denn Kasimir war seinem Worte stets treu geblieben
und hatte die Thorner Niederlage mit allem Nachdruck aufrecht erhalten.
Der Nachfolger, Johann Albrecht, zeigte schon bald nach seinem
Regierungsantritt, daß er das Thorner Privilegium nicht achtete, denn
er erlaubte, ohne Thorn zu fragen, einem polnischen Geistlichen, sein
Getreide an Thorn vorüber nach Danzig zu fahren, und auf die
Beschwerde darüber ließ er in die neue Gesetzgebung von 1496 neben
einer allgemeinen Erklärung, die die Schifffahrt auf allen Flüssen und
Strömen des Reiches frei gab, eine Stelle aufnehmen, die besonders
gegen Thorn gerichtet war und dessen Stapelrecht aufhob. Die Thorner
wehrten sich hiergegen und machten geltend, daß die Bestimmung nicht
zu Recht bestehe, da sie ohne Einwilligung des preußischen Landtages
erlassen sei, welchen Einwand der König gelten ließ. Sein Nachfolger,
König Alexander, war noch mehr geneigt, den Wünschen Danzigs und
der Polen zu entsprechen, und ließ auf dem Reichstage zu Radom im
Jahre 1505, zu dem von den preußischen Städten nur Danzig
erschienen war, die Thorner Niederlage als nicht zu Recht bestehend