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erklären. Dagegen erhob nun aber der preußische Landtag Einspruch,
da dies Urtheil, in Polen von polnischen Richtern gefällt, ein Bruch
der bei der Antragung der polnischen Oberherrschaft gewährleisteten
Sonderrechte sei, und die Frage blieb daher vorläufig unentschieden.
Einen längeren Streit hatte die Stadt mit dem Bischof von
Plock, dessen Getreidekähne bei dem Versuche, an Thorn vorbei zu
schwimmen ohne die Niederlage zu beachten, wiederholt konfiszirt
wurden. Der Bischof wandte sich darauf an das geistliche Gericht nach
Rom, und Thorn mußte zur Vertheidigung seines Rechtes Abgesandte
dorthin schicken und durfte bei den endlos sich hinziehenden Ver—
handlungen die Trinkgelder nicht sparen, bis dann schließlich nach
achtjährigem Prozeß im Jahre 1516 der Papst entschied, daß auch die
Geistlichen dem Thorner Stapel unterworfen seien. Inzwischen wurde
bei dem König von Polen, Sigismund, weiter gewühlt und Thorn
flott umgangen, sodaß der Genuß, den die Stadt von ihrem Stapel⸗
recht hatte, nur mäßig war, zumal da auch die Beaufsichtigung der
Straßen und die Vertheidigung des Rechtes Unsummen verschlangen.
Dabei zeigte sich der König im höchsten Grade unzuverlässig, denn
während er im Jahre 1518 auf dem Reichstage zu Krakau die Rechte
der preußischen Städte und auch das Thorner Stapelrecht von Neuem
bestätigt hatte, weil er die Städte bei dem drohenden Konflikt mit
dem Hochmeister, Markgrafen Albert von Brandenburg, an sich zu
fesseln suchte, bestimmte er, als im Jahre 1519 die Kriegsgefahr
beseitigt schien, auf dem Reichstage zu Petrikau, daß Adel und Geist—
lichkeit Getreide an Thorn vorbei frei verschiffen dürften. Der preußische
Landtag verwendete sich zwar für Thorn, und die Entscheidung wurde,
da inzwischen der Krieg ausgebrochen war, wieder hinausgeschoben,
jedoch bald nach dem Friedensschluß wurde auf dem im Jahre 1527
in Krakau abgehaltenen Reichstage Thorn das Stapelrecht gänzlich
abgesprochen. Jetzt begann Thorn den letzten Kampf um sein Recht
und zwar suchte es hier wieder die preußischen Städte vorzuspannen,
berschmähte es auch nicht, kleine Komödien aufzuführen, indem z. B.
auf der Tagfahrt zu Marienburg im Jahre 1529 die Stadt sich durch
den Stadtschreiber vertreten ließ mit der Begründung, durch die Weg—
nahme der Niederlage wäre ihr so großer Abbruch gethan, daß sie an
eine standesgemäße Vertretung nicht denken könne. Trotz aller
Bemühungen erhielten die Thorner ihr altes Stapelrecht nicht wieder,
nur ein gemindertes wurde ihnen im Jahre 18537 ertheilt, wonach
Fische dem Thorner Stapel auch künftig unterliegen sollten, aber selbst
dies vermochten sie nicht aufrecht zu erhalten. Seit dieser Zeit ging