gehenden Artikel Getreide, Wolle und Holz eingeschränkt war, die nach
Danzig gebracht wurden, und dort handelte man die Waaren ein, mit
denen man die Stadt und die Umgegend versorgte. Nach Polen
brachte man noch überseeisches Salz, doch da die Polen ihre eigenen
Salzgruben schützen wollten, so war für gewöhnlich die Salzeinfuhr
verboten und wurde nur vorübergehend, wenn Mangel eintrat, gestattet
gegen einen Zoll von 36 gute Groschen für die Tonne. Allerdings
wurde Salz vielfach nach Polen eingeschmuggelt. Sonst erfahren wir
wenig von dem Handel jener Zeit. Vom Jahre 1745 wird gemieldet,
daß sich Kornhändler, Gewürzkrämer, Eisenkrämer, Seidenhändler und
Tuchkrämer zusammenthaten, um Abhilfe gegen verschiedene Gebrechen
des Handels zu treffen. Wöchentlich zwei Mal versammelten sie sich
im Rathhause, um zu verabreden, wie sie nach Danziger Preisen am
Vortheilhaftesten verkaufen könnten.
Großen Schaden erlitt die Stadt durch die Russen, die in den
Jahren 1758 62 die Stadt besetzt hielten. Auch durch diese Zeit hindurch
hatte sich aber ein nicht unbedeutender Handel gerettet, denn im
Jahre 1764 wird noch eines lebhaften Geschäftes gedacht. Es wurden
damals 6500 Last Getreide zu Wasser versandt, ferner kamen
5800 Zentner Wolle hier zum Markte, wovon ein Theil in hiesigen
Spinnereien verarbeitet wurde, auch fand ein bedeutender Umsatz in
Kolonialwaaren, Weinen, Seifen und Pfefferkuchen statt. Die Ein—
wohnerzahl war allerdings auf 8500 zusammengeschrumpft. Der voll—⸗
ständige Niedergang wurde aber durch die erste Theilung Polens
besiegelt, wodurch Preußen Westpreußen mit Ausnahme der Gebiete
Thorn und Danzig, das Bisthum Ermland und den Negedistrikt
erhielt. Wegen der Abgrenzung zwischen Preußen und Thorn entstanden
aber bald Streitigkeiten. Friedrich der Große setzte es durch, daß die
Thornischen Güter, die man zuerst der Stadt belassen hatte, an Preußen
kamen, und die preußische Regierung verbot nun den UAntersassen der
Stadt, die in den Stadtgütern wohnten, fast allen Handel und Verkehr
mit Thorn. Am schlimmsten aber war die Zollbehandlung, die Thorn
sowohl von Preußen als von Polen erfuhr. Durch einen zwischen
beiden Ländern vereinbarten Zolltarif war nämlich ein Einfuhrzoll für
sämmtliche aus Polen nach Preußen eingehenden Waaren von 12 960
vom Werth und für die aus Preußen nach Polen gehenden Güter
ein solcher von 4 0/0 festgesetzt worden. Thorn betrachtete man als
Ausland, und die von Thorn ausgehenden Waaren unterlagen sowohl
dem preußischen als auch dem polnischen Zoll, wodurch natürlich der
Handel Thorns rapide zurückging. Als Thorn im Jahre 1793 an