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Preußen fiel, hatte es nur noch 5670 Einwohner. Wenn durch die
Einverleibung Thorn auch wieder von der drückenden Einschließung
befreit wurde, so kehrten für den Handel doch nicht die früheren Ver—
hältnisse zurück denn die kleineren Städte der Umgegend hatten während
ihrer zwanzigjährigen Trennung von Thorn ihren Bedarf aus Danzig
und Elbing bezogen und verblieben auch für die Folge dabei.
Die Thorner Kaufmannschaft versäumte es nun nicht, der neuen
Regierung sofort ihre Wünsche vorzutragen. So überreichte im Jahre
1793 eine Deputation dem Könige Friedrich Wilhelm Il. ein Promemoria
über die Ursachen des Verfalles nebst Vorschlägen zur Aufhilfe des
Thorner Handels, und als König Friedrich Wilhelm III. am 3. Juni 1800
in Thorn weilte, gab dies der Kaufmannschaft Veranlassung, erneut
ihre Wünsche vorzutragen, wozu bezeichnender Weise auch die Wieder—
herstellung des Stapelrechtes gehörte. Es trat auch bald ein gewisser
Aufschwung ein, und die Einwohnerzahl war 1805 wieder auf 8000
gestiegen, doch wurde diese günstige Entwickelung durch die nun folgenden
Kriegsjahre rauh unterbrochen. Thorn wurde im Dezember 1806 von
den Franzosen belagert und eingenommen, in Folge des Tilsiter
Friedens 1807 dem neugeschaffenen Herzogthum Polen einverleibt und
erst im September 1815 wieder mit Preußen vereinigt, nachdem sein
Wohlstand gebrochen, die ganze Umgegend verwüstet, die Güter ent⸗
werthet, die Vevölkerung verringert war. Ein vollständiger Verfall des
Gewerbes war eingetreten, und von den im Jahre 1804 vorhandenen
77 Firmen bestanden nach dem Kriege nur noch 12. Da nun die alten
Firmen größtentheils verschwunden waren, kamen jetzt neue Kräfte von
Auswärts, um sich hier anzusiedeln. Das Bestreben der Regierung
ging nun dahin, das Erwerbsleben wieder zu heben und vor allen
Dingen günstige Verträge mit Rußland herbeizuführen. Nach langen
und wegen der schutzzöllnerischen Bewegung in Rußland schwierigen
Verhandlungen kam es endlich im Jahre 1818 zu einer Einigung, und
obwohl der Vertrag Preußen nur kleine Erleichterungen gewährte,
nahm die Einfuhr nach Polen und Rußland gewaltig zu, die Preise
sanken dort und die Schutzzöllner erhielten wieder Oberwasser. Man
begann das Abkommen offen zu verletzen, zog Grenzzollämter ein, ja
oerbot kurzer Hand die Einfuhr von Kolonialwaaren und Spirituosen
auf dem Landwege, und schließlich theilte man im April 1822 Preußen
einfach mit, daß Rußland genöthigt gewesen sei, durch Ukas vom
12. März das Prohibitivsystem einzuführen, man wolle jedoch den
preußischen Waaren die 1818 zugestandenen Vortheile noch für ein
Jahr belassen. Daraufhin erhöhte Preußen im Jahre 1823 auch seinen