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welt zur umfangreichen Benutzung des Bankierkredits, und so war es
denn erklärlich, daß man auch hier von der Handels⸗ und Kreditkrisis
nicht unberührt bleiben konnte.
Ueber die eigenartigen Handelsverhältnisse mit Polen äußert sich
die Kammer in besonders eingehender Weise in ihrem Bericht für das
Jahr 1859, indem sie schreibt:
Bei den vielfachen kommerziellen Beziehungen, in welchen wir
zu dem Nachbarlande Polen stehen, dürfte es hier am Orte sein, den
dortigen Zuständen, soweit sie auf Handel und Wandel influiren, einige
Beachtung zu schenken. Der Geschäftsverkehr mit dem Nachbarlande
hat noch in keiner Weise eine Wendung zum Besseren genommen.
Daß die Geschäfte mit Polen riskant sind, ist eine alte Erfahrung, und
die Sicherheit derselben beruht einzig und allein auf persönlichem Ver⸗
trauen. Wohl ist es dem hiesigen Geschäftsmanne möglich in Polen
Recht zu suchen, allein die Prozesse sind außerordentlich theuer und
langwierig. Hierzu kommt noch, daß, wenn ein Erkenntniß erstritten
ist, die Vollstreckung desselben in der Exekutions-Instanz nur dann
möglich wird, wenn der Kläger den ausführenden Beamten häufiger
und besser honorirt, als der Verklagte. Ja, befindet sich bereits das
Exekutions-⸗Objekt in den Händen des Exekutors, oder des Gerichts, so
ist die Herausgabe oder Verwerthung desselben schwer und langweilig
zu erlangen, da die Kontrole über die Unterbeamten sehr lax ist, und
das Gericht auch nichts umsonst thut.
Dieser mangelhafte Rechtsschutz ist einer für beide Theile, die
diesseitigen und die jenseitigen Staatsangehörigen, gewinnbringenden
Handelsverbindung im hohen Grade hinderlich und hat derselbe zur
Folge, daß das Rechtsbewußtsein in der Handelswelt Polens nicht
derjenigen Auffassung entspricht, welche sich in Preußen ausgebildet hat.
Eine große Anzahl preußischer Staatsangehöriger betreibt, nament
lich in Getreide, Holz und Wolle, persönlich die Geschäfte in Polen,
oder ist beim Transport der Waaren beschäftigt. Eine andere, gleich⸗
falls bedeutende Zahl Preußen lebt mit preußischen Pässen versehen
im Nachbarlande. Wenn nun auch in neuerer Zeit die polizeilichen
Vexationen, denen diesseitige Staatsangehörige im hohen Grade aus—
gesetzt waren und denen gegenüber sie fast ganz schutzlos sich befanden,
nachgelassen zu haben scheinen, so ist keine Gewähr dafür, daß sich
dieselben nicht wieder einstellen. Auch jetzt kommen noch Fälle vor,
wo die diesseitigen Staatsangehörigen ohne Verschulden in schlimme
Situationen mit polnischen Beamten und Behörden gerathen und anstatt
die Unterstützung diesseitiger zuständiger Behörden zu beanspruchen,