Zweites Kapitel

Die Herkunft der Zwangsarbeiter

Wie bereits gesagt, wird das Hauptkontingent der Zwangsarbeiter von Bauern
gestellt. Eine ganze Reihe von Gesetzen und Verfügungen liefert die gesetzliche Grundlage
 zum Einfangen der Bauern und zu ihrer Verschickung. Es sei auf das bekannte
„Gesetz über den Schutz des sozialistischen Eigentums vom 7. August 1932“ hingewiesen,

S 2 dieses Gesetzes lautet:

1. Die Sachgüter der Kolchosbetriebe und der genossenschaftlichen Betriebe (die Ernte
auf dem Acker, gemeinsame Vorräte, Vieh, genossenschaftliche Lager und Magazine
 usw.) sind dem Staatseigentum gleichzusetzen, und die Bewachung. dieser
Sachgüter vor Diebstählen ist möglichst. zu verstärken.
Bei Diebstahl des Kolchoseigentums und des genossenschaftlichen Eigentums
ist das Höchstmaß der sozialen Abwehr anzuwenden — Erschießung mit Einziehen
 des gesamıten Vermögens oder statt dessen bei mildernden Umständen
Freiheitsentziehung nicht unter 10 Jahren, mit Einziehung des gesamten Vermögens.

Bei Verbrechern, die wegen Diebstahls von Kolchoseigentum und von genossenschaftlichem
 Eigentum verurteilt sind, sind Amnestien nicht anzuwenden).
Auf Grund dieses Gesetzes sind unzählige unschuldige Bauern zum Teil nach den
Zwangsarbeitslagern gebracht, zum Teil erschossen worden. Auch heute rollen ununterbrochen
 Transporte mit eingefangenen Bauern in die Verbannung.
Ein anderes Gesetz, auf Grund dessen ebenfalls unzählige Bauern (aber auch
Arbeiter) verbannt wurden, ist das Gesetz über die Änderung der $$ 36 und 61 des
Kriminalkodex vom 15. Februar 1931?). Punkt 2 dieses Gesetzes sieht bei Weigerung
der Ausführung einiger Arbeiten u. a. Verurteilung zu Zwangsarbeit vor. Besonders
scharfe Bestimmungen sind für Bauern vorgesehen.
Zahlreich sind unter den verbannten Bauern deutsche Kolonisten vertreten. Die
besonders tüchtigen und mit der Scholle besonders fest verwachsenen deutschen
Bauern sind einem unbändigen Haß der Sowjetregierung ausgesetzt. Täglich treffen

)

1) Gesetzsammlung der UdSSR., 1932, I, Nr. 62.
?) Gesetzsammlung der RSFSR., 1931, I, Nr. 9,