Anhang

Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses zur Anhörung von Rückkehrern
aus der Sowjetunion

Am 20. Dezember 1935 tagte in Berlin unter Vorsitz eines’ namhaften Juristen
ein Ausschuß von. Organisationen !), die sich mit den F. ragen der deutschen Rückkehrer
aus der Sowjetunion befassen, um in protokollarischer Form die Schilderung der
Erlebnisse einiger Rückkehrer aus der Sowjetunion festzuhalten.
Nachfolgend sind einige Auszüge aus den Ausschußprotokollen wiedergegeben.
Der deutsche Bauer Fritz aus dem Wolgagebiet berichtete: .
„Im Mai 1934 wurde ich von Kommunistenschülern und Beamten der GPU.
verhaftet. Es wurde nach Gold gesucht, was ich nicht besaß. Ich wurde im Auto in
die Stadt zur GPU. gebracht. Dort wurde mir die Reise nach Moskau, Spionage,
Korrespondenz nach Deutschland und der Verkehr mit reichsdeutschen Spionen vorgeworfen,
 ferner auch meine Weigerung in das Kollektiv einzutreten. Die Aufforderung
für das Kollektiv die Leitung der Arbeiten zu übernehmen, lehnte ich ab, weil mir
sonst bei der Unmöglichkeit, ordentliche Arbeiten zu verrichten, die Verschickung als
Schädling gedroht hätte. Namentlich wurde mir vorgeworfen, einen Reichsdeutschen
mit Schuhwerk und Geld unterstützt zu haben. Dieser Besuch des Reichsdeutschen
war aber völlig harmlos, ich habe mit diesem Reichsdeutschen überhaupt nichts
Politisches besprochen, Es wurde mir auch vorgeschlagen, russischer Staatsangehöriger
zu werden. Bei den Vernehmungen lag stets ein Revolver auf dem Tisch, mit dem ich
bedroht wurde . . . So wurde ich 12 Tage lang dauernd vernommen und in einer Einzelkammer
 gehalten. Auch Spitzel versuchten mich in der Zelle auszuhorchen. Wenn
ich zum Verhör geführt wurde, standen Maschinengewehre und bewaffnete Soldaten
dort, um mich einzuschüchtern. Es wurde mir auch gedroht, daß ich unter starke Hitze
gesetzt werden würde, Insgesamt habe ich dort bei der GPU. 70 Tage verbracht. Dann
kam ich in ein anderes Gefängnis, und mir wurde mitgeteilt, daß ich auf 10 Jahre in
ein Konzentrationslager kommen sollte. Eine Gerichtsverhandlung hat nicht stattgefunden.
 Durch Zufall konnte ich meine Frau benachrichtigen, die mir Essen und
Geld geben konnte, aber trotz meiner Strafe von 10 Jahren nur 5 Minuten Sprecherlaubnis
 erhielt.“ ;
Der deutsche Kolonist Hans Rempel, der als „administrativ Verbannter“ nach
Archangelsk verschickt wurde, sagte u. a. folgendes aus:
„In Archangelsk bekam ich zunächst nicht ein Lager, da meine Verbannung
administrativ war. Ich mußte mich bei der GPU. melden und erhielt einen Paß mit
dem Befehl, mich einmal wöchentlich dort zu melden, und im übrigen wurde ich weggeschickt,
 um mich selbst zu verpflegen und selbst Unterkunft zu suchen. Geld besaßen
 mein Vater und ich nicht. Es war damals, im März 1930, eine Kälte von 20
bis 23 Grad. Wir verpflegten uns zunächst durch Lebensmittel, von denen wir 1 kg
erspart hatten, und fanden schließlich am ersten Tage ein zweistöckiges leeres Haus.

. 2) Studienstelle deutscher Rückkehrer aus der Sowjetunion, e. V., Institut zur wissenschaftlichen
 Erforschung der Sowjetunion, Internationale Pro-Deo-Kommission, Genf u. a.

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