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diese politischen Seiltänzereien mit folgenden Worten: „Es
ist ein jäämmerlicher Handel, der mit Ländern und Menschen!
Napoleon haben wir und seinem System geflucht, und mit
Recht, er hat die Menschheit herabgewürdigt, und eben jene
Fürsten, die dagegen kämpften, treten in seine Fußstapfen,
Also kämpfte man bloß gegen seine Person und nicht gegen
sein System.“ !)
Nach der Schlacht bei Waterloo, „schön wie keine,
entscheidend wie keine und den Feind vernichtend wie
keine Schlacht“, nach den Worten GOneisenaus, schlossen die
Verbündeten eine Allianz „zur Sicherung ihrer Staaten und
zur allgemeinen Ruhe Europas“ und erklärten, daß sie gemeinsam
 gegen die revolutionären Bewegungen vorgehen
würden, wenn diese aufs neue „die Ruhe Frankreichs und die
Ordnung der anderen Staaten stören würden“.
Die drei Verbündeten, die eine absolutistische Regierung
hatten, Rußland, Preußen und Österreich, hatten am 26. September
 1815 einen Vertrag unterzeichnet, der in der Geschichte
 mit dem Namen der heiligen Allianz bekannt ist, eines
der merkwürdigsten Dokumente der Diplomatie.
Sehen wir von dem mystischen Inhalt des Protokolls ab.
Die politischen Grundsätze, welche darin gepriesen wurden,
waren enthalten in der Abmachung, „daß man als Richtschnur
nur die Vorschriften der ewigen Religion des Heiligen Gottes,
die der Gerechtigkeit, der Barmherzigkeit und des Friedens,
nehmen wollte, welche, weit entfernt, nur für das Privatleben
zu passen, im Gegenteil die Beschlüsse der Fürsten und alle
ihre Handlungen beeinflusen sollen“.
Daher „sollen die drei vertragschließenden Monarchen
durch die Bande einer wahrhaften und unauflöslichen Verbrüderung
 geeint sein; sie sollen sich Beistand, Hilfe und
Unterstützung leisten bei jeder Gelegenheit, wo es auch immer
sein mag, indem sie sich ihren Untertanen gegenüber als
Familienväter betrachten“. Die Monarchen erklärten von sich
selbst, daß sie „von der Vorsehung auserwählt seien, drei Abzweigungen
 einer und derselben Familie zu regieren‘.?)

‘) Fr. Schulze, „1813—1815‘“. Leipzig, Voigtländer, 1913. Seite

272 ff.
2) „.... de ne prendre pour regle de leur conduite, soit dans
l’administration de leurs €tats respectifs, soit dans leurs relations
politiques avec tout autre gouvernement, que les preceptes de cette
religion sainte, preceptes de justice, de charite et de paix qui, loin
d’etre uniquement applicables ä la vie privee, doivent au contraire
influer directement sur les resolutions des princes, et guider toutes
leurs demarches .... les trois monarques contractants demeureront