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einigten Staaten sich in nichts, weder in Vor- noch in Nachteilen,
 von den anderen Staaten unterschieden, welche im Verlaufe
 der Geschichte sich stark, reich und mächtig gefühlt
haben,
Fs ist erstaunlich, daß einige Schriftsteller sich von dem
Laster des Doktrinarismus und von zur Kurzsichtigkeit führenden
 wissenschaftlichen Methoden haben beeinflussen lassen,
welche in einem solchen Grade das kritische Augenmaß herabsetzen,
 daB sie spontan darauf verzichten, eine Gesamtübersicht
 zu bekommen, die einzige, die zu einem wirklichen Erfassen
 des Gegenstandes geeignet ist, Dieses freiwilligen Verzichtes,
 die Dinge darzustellen, wie sie sind, haben sich besonders
 die Gelehrten schuldig gemacht, welche diesen Gegenstand
ohne die Zugrundelegung des unumgänglich notwendigen
Materials behandelt haben. Verschiedene z, B. scheinen gar
nicht die Geschichte der ibero-amerikanischen Länder, noch
die über den Monroismus und die politische Evolution Amerikas
von Schriftstellern spanischer und portugiesischer Sprache geschriebenen
 Werke genügend zu berücksichtigen. Zwei
typische Beispiele bieten die sonst ausgezeichneten Arbeiten
von Kraus und Häberlin über die Monroedoktrin, In dem Vorwort
 der ersteren liest man, „daß bei keiner Gelegenheit politische
 Betrachtungen angestellt sind“. „Insbesondere“, schreibt
der Verfasser, „gibt die Arbeit in keinem Punkte politische
Frörterungen. Es ist streng vermieden worden, eine politische
Ansicht über die Monroedoktrin, ein Urteil in bezug auf Weisheiten
 oder ‚Tunlichkeiten‘, Anstand, Wahrscheinlichkeit, Möglichkeiten
 oder dergleichen oder ihr Gegenteil zu äußern.“
„Die zeitgenössische öffentliche Meinung, und zwar — da die
Monroedoktrin lediglich eine nationale Doktrin der Vereinigten
 Staaten ist — die öffentliche Meinung der Vereinigten
Staaten ist die einzige Erkenntnisquelle der Monroedoktrin.“
„Gegen die Völkerrechtsnatur der Monroedoktrin spricht von
vornherein ihre Unbestimmtheit, Dehnbarkeit und Veränderlichkeit.“
 „Wir haben gesehen, daß die Monroedoktrin ....
ein politischer Grundsatz ist.“ *4)

of a colony in those possessions would be to usurp, to the exclusion
of others, a commercial intercourse which was the common possession
 of all. It could not be done without encroaching upon existing
rights of the United States.“ International American Conference.
Washington, Government Printing Office, 1890. IV, 41—42,
44) Herbert Kraus, Die Monroedoktrin in ihren Beziehungen zur
amerikanischen Diplomatie und zum Völkerrecht. Berlin, Guttentag,
1913. 8, 80, 357, 398,