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öffentlichen Rechts zur Regelung der Beziehungen zwischen
den Schwesterrepubliken“ verbreiten.?®)
Die Bemühungen der mexikanischen Regierung wurden
erst 1847 von Erfolg gekrönt, in welchem Jahre die Republiken
von Bolivien, Chile, Ecuador, Neu-Granada und Peru beschlossen,
 sich in Lima zu versammeln, „um ihre Unabhängigkeit,
 Oberhoheit, Würde und territoriale Unversehrtheit aufrechtzuerhalten
 und um Verträge zu Schließen, die für das
allgemeine Wohl geeignet wären“. Die übrigen amerikanischen
Republiken konnten sich an den Beratungen beteiligen oder
jederzeit den Ergebnissen beitreten. Die Arbeit des Kongresses
in Lima brachte einen Bündnisvertrag hervor, ferner einen
solchen für Handel und Schiffahrt, eine Konsularkonvention
und einen Postvertrag. Von allen diesen wurde nur die Konsularkonvention
 von der Regierung von Neu-Granada angenommen.??)

Die Vereinigten Staaten von Nordamerika blieben der
Solidaritätsbewegung fern, die in den spanisch-amerikanischen
Ländern Wurzel faßte. Es fehlte nicht an Gelegenheiten, bei
denen die Norm der internationalen Politik der Nordamerikaner
sich nach außen hin kundgab, und die Anwendung, welche die
Regierung der Vereinigten Staaten in Washington vom Monroismus
 machte. Als die argentinische Regierung wegen Ziel
und Tragweite der in der Botschaft von Monroe vom 22, Dezember
 1823 niedergelegten Erklärungen anfragte, zu einer
Zeit. wo Argentinien einen Angriff auf seine territoriale Unversehrtheit
 befürchtete, erwiderte der Staatssekretär Clay, daß
„die Erklärung als eine freiwillig gemachte anzusehen sei und
nicht als eine Verhindlichkeit oder Verpflichtung, deren Erfüllung
 fremde Nationen zu verlangen das Recht hätten“.?°)
Einen dieser Auffassung völlig entgegengesetzten Standpunkt
nahm der Präsident Roosevelt in seiner Botschaft vom
5. Dezember 1904 an, als es den Vereinigten Staaten gelegen
erschien.?!)
Ps waren Franzosen, welche die erste koloniale Niederlassung
 auf den Falklandsinseln gründeten, ohne daß der Protest
Spaniens die Lage veränderte. Im Jahre 1766 bemächtigte
78) Int. Am, Conf, IV, 202,
79) Ebenda, 203.
80) „...the declaration must be regarded as having been voluntarily
 made, and not as conveying any pledge or obligation, the performance
 of which foreign nations have a right to demand.“ Moore,
gen. Werk, 434.
81) Kraus, gen. Werk, 223 und ff,