67

sich England der Inselgruppe. Spanien wieder vertrieb die
Engländer mit Gewalt und trat in den ununterbrochenen Besitz
der Inseln bis zum Jahre 1820 ein, in welchem sie Eigentum
von Argentinien wurden. Im Jahre 1833 nahm eine Marineabteilung
 der Engländer die Inseln fort und vertrieb die argentinischen
 Kolonisten aus ihren Grundbesitzen. Auf diese Be
setzung amerikanischen Gebietes von seiten einer fremden
Macht reagierte die nordamerikanische Regierung erst 53 Jahre
später durch eine Note an den argentinischen Minister in
Washington, in der sie sagte: „Da bei der effektiven Be-Setzung
 der Falklandsinseln England sich auf ein Recht bezog,
das früher durch seine Regierung behauptet und aufrechterhalten
 wurde, so erscheinen die Grundsätze der Monroedoktrin
 auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Nach
dem Wortlaut dieses Grundsatzes der internationalen Politik
wurde ausdrücklich die rückwirkende Kraft ausgeschlossen.“
 82)
in dem Vertrag von Münster, der 1648 die Unabhängigkeit
 der Niederlande anerkannte, wurden die Besitzungen
Spaniens und Hollands in Amerika getrennt und als (Grenze
zwischen den beiden der Lauf des Flusses Esequibo festgesetzt.
Es ist selbstverständlich, daß, als Holland an England jene
Kolonie durch den Vertrag von Utrecht abtrat, dies nur in dem
Maße und mit den Rechten geschehen konnte, welche dem
Abtretenden zustanden. Die englischen Kolonisten dagegen
überschritten den Fluß und errichteten zahlreiche Faktoreien
auf dem andern Ufer, die sich später wie ein Ölfleck ausbreiteten.
 Seit 1822 nahm Kolumbien gegen den Mißbrauch
Englands Stellung. Dem Bevollmächtigten bei der englischen
Regierung teilte der Sekretär des Auswärtigen in seinen Anweisungen
 mit: „Es sei mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit ganz
besonders auf den Artikel 2 des Vertragsobjekts bezüglich
der Grenzen zu lenken. Die Engländer besitzen heute Holländisch-Guyana
 und sind dadurch unsere Nachbarn. Sehen Sie
Zu, SO genau es irgend möglich ist, die Teilungslinie zwischen
dem einen und dem anderen Gebiete laut den letzten Verträgen

82) „As the resumption of actual occupation of the Falkland
Islands by Great Britain in 1833 took place under a claim of title
Which had been previvusly asserted and maintained by that Government,
 it is not seen that the Monroe doctrine, which has been invoked
On the part of the Argentine Republic, has any application to the case,
By the terms in which that principle of international conduct was
annouNCEd, it was expressiy excluded from retroactive operation.“
Moore, gen. Werk, 435.