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Es würde zunächst zu erstreben sein, aus Reichsmitteln eine
Entschädigung für die Ausbildung unbefahrener Seeleute zu erlangen,
und zwar in der Höhe des Kostgeldes von etwa 1,50 Mark pro
Kopf und Tag. Es müßte dabei die Zahl der unbefahrenen Jungen nach
Größe der Schiffe begrenzt werden und das Kostgeld nur für die
wirkliche Dienstzeit, die bei der Abmusterung festgestellt wird, zu
entrichten sein. Legen wir die Statistik vom 1. Januar 1905 zu
grunde, da die für 1. Januar 1906 noch nicht abgeschlossen ist,
so erhalten wir nach vorstehender Berechnung für die ganze deutsche
Seglerflotte etwa 2335 unbefahrene Seeleute, die eine Entschädigung
für 10 Monat durchschnittliche Fahrzeit von 1050 750 Mark er⸗
fordern. Für das Reich wahrlich eine kleine Summe, die aber
genügte, um manchen Schiffer und kleinen Reeder den Kampf ums
Dasein zu erleichtern.

1. Januar 1905.
abzüglich Kapitän 2568
Offiziere 1086

für 10 Monate

Besatzung: 13871 Mann

3654
10217 Mann
Mark 450
Mark 510850
40868
Mark 4597650

Für kleine Schiffe ist eine Beihülfe von 400 Mark oder
900 Mark immer eine nette Beihülfe. Für größere Schiffe würde
die Entschädigung für einige unbefahrene Jungens nicht in's Gewicht
fallen und es würde daher zu erstreben sein, für jeden Schiffsmann,
selbstverständlich nur für jeden deutschen Schiffsmann, also mit Aus—
nahme der Kapitäne und Schiffsoffiziere, eine gleiche Entschädigung
zu erlangen.
Legen wir die Besatzungszahl vom 1. Januar 1905 zu grunde,
so haben wir nach Abzug der Kapitäue und Offiziere 10217 Mann,
welche für 10 Monat Fahrzeit eine Entschädigung von 4597 650 Mark
erfordern.