und wie es möglich war, ihn vom Fasse zu verzapfen, oder ob es
sich bei den hier von Krünitz und Holtze in allerdings sehr unbestimmter
 Form ausgesprochenen Beobachtungen um eine Art Frischbierverkauf
 (vgl. sp. S. 57) handelte, soll an dieser Stelle nicht
näher untersucht werden, zumal ja aus beiden Aeusserungen hervorgeht,
 dass der Koffent nur eine geringe Rolle unter
den Berliner Bierarten gespielt hat. Wenn wir von dem
Koffent absehen, so bleibt also die Thatsache bestehen, dass
bis weit in unser Jahrhundert hinein in Berlin nur oberjähriges
Bier produziert wurde, das, wie es bei Krünitz heisst, „auf Bouteillen“
gezogen wurde. Die Produktion lag im achtzehnten Jahrhundert in
Berlin, wie auch sonst in Brandenburg, in den Händen der Brauberechtigten,
 d.h. die Braugerechtigkeit war als Realrecht mit gewissen
Grundstücken verbunden. Geschah das Brauen zunächst in den
Häusern selbst, so wurden später, angeblich aus feuerpolizeilichen,
vornehmlich aber wohl aus fiskalischen Gründen eigene Brauhäuser
vom Magistrat errichtet, in denen die Bürger reihum brauten. Doch
machten gegen den Anfang unseres Jahrhunderts viele Braueigner
— wie sie im Adressbuch bezeichnet wurden — von ihren Braurechten
 keinen Gebrauch mehr, noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts
wurden in Berlin 426 Braustellen gezählt, im Jahre 1800 war ihre
Zahl schon auf 85 gesunken. In dem Jahrzehnt zwischen 1770 bis
1780 verliert die Brauerei den ihr bis dahin eigenen Charakter eines
Nebengewerbes und tritt als alleiniges Gewerbe ohne Berufsvereinigung
auf, wenigstens ergiebt die Statistik in diesen Jahren zum ersten Mal.
dass die Zahl der im Brauereigewerbe beschäftigten Personen grösser
ist, als die der Braueigner, während früher beide Zahlen mit einander
stets übereinstimmten.*) Die älteste von den noch heute bestehenden
Brauereien, die Weissbierbrauerei von Albert Bier, führt ihre Gründung
auf das Jahr 1792 zurück. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit
verschwindet das Eigenbrauen nach und nach vollständig und das
Brauereigewerbe entwickelt sich in ungehinderter Weise.
Mit dem Vorherrschen des obergährigen Bieres war nun zunächst
der Flaschenbierhandel in der Form des Verkaufs über die Strasse

*) Vergl. Wiedfeldt, Statistische Studien zur Entwicklungsgeschichte
ler Berliner Industrie von 1720—1800. Schmollers Forschungen,
Band XVII. Heft 2.