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der Gastwirtschaft noch Bierverlag betreibt, immer in Gefahr kommt,
eines der Geschäfte auf Kosten des anderen zu vernachlässigen.
So ist die erste Geschäftsart für die Ausbildung des Bierlieferungsgeschäftes
 günstiger als die letztere und die Loslösung des Bierverlages
 aus der Betriebsvereinigung ist in ihr wahrscheinlich eher
erfolgt, als in den wenigen Gastwirtschaften, welche einen über die
nächste Nachbarschaft hinausgehenden Bierversand betrieben.
Was nun die „Bier-Niederlagen“ angeht, welche schon früh als
besondere Rubrik im Berliner Adressbuch auftauchen, so tragen sie
einen ähnlichen Charakter, wie heute die „Vertretungen“ oder
„Generalagenturen“ der auswärtigen Brauereien. Allerdings mit zwei
Ausnahmen. Die heutigen Vertreter oder Generalagenten auswärtiger
Brauereien beschränken sich meist auf den Fassbierhandel und überlassen
 den Verschleiss in Flaschen an Zwischenglieder; jene Bierniederlagen
 gaben zwar auch das Bier in Fässern ab, wenn es verlangt
wurde; das Hauptgeschäft aber bildete der Vertrieb von Flaschenbier
und zwar sowohl in der Form der Lieferung als auch in der des
Verkaufes über die Strasse. Die Verbindung mit dem Verkauf über
die Strasse, der bei manchen vielleicht den beträchtlicheren Teil des
Gesamtumsatzes ausmachte, giebt auch den zweiten Hauptunterschied:
die Bierniederlage trat damals nur in Berufsvereinigung mit anderen
Geschäften auf, die heutige Vertretung bildet ein Geschäft für sich.
Die Aehnlichkeit auf der anderen Seite liegt darin, dass beide das
Bier in Fässern von einer auswärtigen Brauerei. beziehen und vertreiben,
 ebenso dass diese Bierniederlagen, wie heute die Vertretungen,
im Gegensatz zu den übrigen Bierhandlungen schon frühzeitig kaufmännisch
 betrieben wurden. So wird nicht nur die Reklame von ihnen
zuerst ausschliesslich und planmässig zur Gewinnung von Kunden betrieben,
 sondern es muss auch auffallen, dass unter ihnen zuerst ein
Geschäftsinhaber auftritt, der zur Korporation der Berliner Kaufmannschaft
 gehört (C. W. Hoffmann 1830); ebenso wie zuerst unter ihnen
Kompagniegeschäfte sich bilden (Ostermann &amp; Co., 1828).
In der weiteren Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels
tritt nun bis zu dem Jahre, das wir als Schlusspunkt der ersten
Periode angenommen haben, in den Konsumtionsverhältnissen ein
Moment auf, welches damals auf die Entwicklung des Flaschenbierhandels
 noch keinen tiefgehenden Einfluss ausgeübt hat, wegen