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Die gegenwärtige Lage der Berliner Bierverleger.


Begriff und Form der Bierverlagsgeschäfte.
Begriff. Der Bierverlag als besondere Form des Flaschenbiergeschäfts
 stellt, wie aus den vorhergehenden Aeusserungen erhellt,
ein Unternehmen dar, welches von einer oder mehreren Brauereien
Bier in Fässern bezieht, es bis zur Genussreife lagern lässt und
an Geschäfte, die sich mit dem Ausschank oder Einzelverkauf von
Flaschenbier befassen, sowie an Privatleute in grösseren und kleineren
Quantitäten abgiebt, wobei als Minimum gewöhnlich die Entnahme
von 10—20 Flaschen gefordert wird. Es ist nötig, auf diese Minimalgrenze
 hinzuweisen, denn sonst würden wir jeden Kleinhandel mit
Flaschenbier, sofern nur der betr. Händler das Bier vom Brauer in
Fässern bezieht als „Bierverlag“ ansprechen müssen.
Für einen kleinen Teil der Berliner Bierverleger würde die obige
Definition noch in einer Hinsicht zu erweitern sein, indem dieselben
von der dürch die Brauereien eingeführten Lieferung des Berliner
Weissbieres in demjenigen Zustande, welcher nur noch mehrtägiges
Lagern verlangt, um in Genussreife überzugehen, keinen Gebrauch
machen, sondern die letzte Nachgährung noch in ihrem eigenen Keller
sich vollziehen lassen. Ihre Thätigkeit bei der Bierbereitung geht
also in diesem Falle über das „Lagern bis zur Genussreife“ hinaus,
bewirkt allerdings andrerseits keine Formveränderung von Rohstoffen,
sodass von „Gewerbe“ im nationalökonomischen Sinne auch bei ihnen
nicht gesprochen werden kann.
Name. Die Bezeichnung „Bierverleger“ für den hier behandelten
 Geschäftszweig ist nicht überall gebräuchlich. Am 'ver-