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Bierverlages eine Vorstellung zu machen. Der meist im Kellergeschoss
 sich befindende Bier - Verkaufsraum enthält in der Hauptsache
 Regale und Eisschränke mit getüllten Bierflaschen, auf dem
Erdboden haben die zurückgebrachten leeren Flaschen Platz gefunden.
In den grösseren Geschäften ist ein Teil dieses Raumes abgetrennt
und als Comptoir mit den dazu gehörigen Utensilien hergerichtet: in
vielen Fällen genügt der Pultaufsatz, in dessen Innern sich die Geschäftsbücher
 befinden, während dieleingegangenen Rechnungen angeheftet
 daneben hängen. In diesem Raum geht der Verkauf in
Flaschen vor sich, werden Reisende und Lieferanten empfangen etc.
Von ihnen führen nun zwei oder drei Stufen in diejenigen Kellerräume,
 in denen das Bier „abgezogen“, d. h. auf Flaschen gefüllt
wird. Diese Kellerräume sind angefüllt mit den Bottichen, meist
Zuber oder im Berliner Dialekt Zober genannt, in welche das Weissbier
 von den Tonnen ausgegossen wird, ferner stehen gefüllte und
cere Fässer umher, eine Korkmaschine, Flaschenspül- und Bierabfüllapparate
 oder ähnliches. Vielfach behilft man sich auch ohne jedwede
mechanischen Apparate und Maschinen, an Stelle der Flaschenspülmaschine
 tritt in diesem Falle eine einfache, mit warmem Wasser
gefüllte Wanne, in welcher die Flaschen durch Ausspülen mit Stahlschrotkörnern
 gereinigt werden. Den Hauptraum nehmen die Holzlagen
 ein, auf denen das auf Flaschen gefüllte Bier sich befindet,
welches aus diesen Kellerräumlichkeiten in die Kästen und dann auf
jen Wagen gebracht wird, um verladen und ausgefahren zu werden.
Die Thätigkeit des Bierabziehens ist eine äusserst einfache. Sie
besteht bei dem bayrischen Lagerbier ebenso wie bei den auswärtigen
„echten“ Bieren nur darin, dass es vom Fass abgelassen und in
Flaschen gefüllt wird. Eine vorsichtigere Behandlung verdient das
Grätzer Bier, aber auch nur insofern, als es je nach der Beschaffenheit
und Jahreszeit 14 Tage bis 6 Wochen lagern muss, ehe es zum Genusse
 reif ist. Sobald dies der Fall ist, muss wieder für nicht zu
langsamen Absatz gesorgt werden, damit das Bier nicht verdirbt.
Die grösste Sorgfalt verlangte früher der Abzug von Weissbier und
verlangi sie noch jetzt bei denjenigen Bierverlegern, welche darauf
verzichten, sich das Bier von der Brauerei genussreif liefern zu lassen.
Diese Bierverleger empfangen das Weissbier von der Brauerei, nachdem
 es in deren Keller die erste Gährung durchgemacht hat, welche